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Meine Nachbarschaft: An den Bangerten

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof

06.01.2025 | Aktualisiert am: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1057/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Die Buslinie 39 wird zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Westbahnhof verlängert. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße-Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifenns,(Siehe Zeichnung) - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof verlängert werden. Sie soll folgernde Haltestellen erhalten: Sportinstitut - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof-Kurfürstenplatz - Adalbert-/ Schlpßstraße - Westbahnhof Die Ampelschaltung an der Kreuzung Rödelheimer Straße - Häusergasse -Schloßstrasse muss angepasst werden. Begründung: Entgegen den Aussagen der ST 824/2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39vom Markus- Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, und zur Station Ginnheimer Straße/Sophienstraße will, steigt an der Haltestelle Ginnheim Mitte um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Zeichnung Kreuzung Rödelheimer Straße, Häusergasse, Schlossstraße Quelle: Geoportal Frankfurt mit eigenen Markierungen Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig Knöterichweg

06.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2024, OF 1029/2 Betreff: Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig Knöterichweg Vorgang: OM 3978/23 OBR 2; ST 1950/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der ST 1950 vom 22.09.2023 unter Punkt 1 angekündigte bauliche Absicherung zeitnah umzusetzen und zu berichten. 2. zu prüfen und zu berichten, durch welche Verkehrsmaßnahmen, möglichst im Kurvenbereich, eine sichere Querung der Kreuzung der Straßen An den Bangerten und Knöterichweg für zu Fuß Gehende sichergestellt werden kann. Begründung: Ein Satz eines Anwohners sagt alles: "Meine Schwiegermutter ist gestern (30.10.24) mit unserem zweijährigen Sohn im Kinderwagen fast von einem Auto erfasst worden, da hier immer parkende Autos die Sicht für zu Fuß Gehende verhindern." Die Stellungnahme ST 1950 vom 22.09.2023 schreibt zum Punkt 1: Der Magistrat wird im betroffenen Abschnitt eine bauliche Absicherung anbringen. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2023. Diese Absicherung ist nicht weiter benannt und ist bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt worden. Zum Punkt 2 des Antrags OM 3978 2023 wird in der ST 1950 2023 ausgeführt, dass ein Fußgängerüberweg nicht zielführend wäre und der Anregung aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden kann. Es fehlt an einer Erläuterung, ob eine andere Verkehrsmaßnahme in Betracht gezogen werden kann. Der Ortsbeirat wünscht sich hier eine entsprechende Antwort. Bild vom 30.10.2024 Sicht auf die in Rede stehenden illegalen Parkplätze unter der Breitenbachbrücke Ecke Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg (Quelle: Der Ersteller der Aufnahme ist dem Antragsteller mit Namen und Anschrift bekannt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3978 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1950 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6242 2024 Die Vorlage OF 1029/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Wann kommt der nächste Güterzug am Bockenheimer Güterbahnhof? Fast 40 Jahre nach der Schließung des Bockenheimer Güterbahnhofs und dem Bau des Ökohauses Kasseler Straße 1 dafür sorgen, dass das Ende der SalvadorAllendeStraße sowie vor der Kasseler Straß

21.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1013/2 Betreff: Wann kommt der nächste Güterzug am Bockenheimer Güterbahnhof? Fast 40 Jahre nach der Schließung des Bockenheimer Güterbahnhofs und dem Bau des Ökohauses Kasseler Straße 1 dafür sorgen, dass das Ende der Salvador-Allende-Straße sowie vor der Kasseler Straße 1a endlich barrierefrei ausgebaut wird Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Straße vor dem Ökohaus auf der Kasseler Straße 1a und die Salvador-Allende-Straße Hausnummer 1 bis zur Hersfelder Straße fußgängerfreundlich und barrierefrei auszubauen Begründung: An dem Weg in der Salvador-Allende-Straße befindet sich das Jobcenter,das Sozialrathaus, und in der verlängerten Kasseler Straße das sogenannte Ökohaus (Kasseler Straße 1a) mit Arztpraxen. Der Weg wird auch von Besuchern des Jobcenters und des Sozialrathauses auf dem Weg zum Westbahnhof genutzt. Das Ökohaus wurde vor ca. 40 Jahren gebaut, der ehemalige Güterbahnhof wurde parallel geschlossen. Das Jobcenter, das Sozialrathaus, als auch das Ökohaus werden Personen mit Handicap, als auch Mütter mit Kinderwagen frequentiert. Auf dem Weg vor dem Ökohaus liegen noch die ehemaligen Bahngleise. Der Weg vom Jobcenter zum Westbahnhof durch die Salvador-Allende-Straße besteht aus Rasengittern besteht, so dass bei Nässe erhöhte Unfallgefahr besteht. Der Ortsbeirat 2 Anträge fordert seit Jahren, beide Straßen entsprechend ertüchtigt wird. Es wird Zeit, hier endlich etwas für Fußgänger zu tun! Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein Nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können

21.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1010/2 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein Nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf der Schloßstraße - zwischen Schönhof und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzept für die Gehwege, Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege zu ermöglichen. Begründung: In der Schloßstraße sind zwischen dem Schönhof und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies sind trotz doppelter Straßenbreite gleich viel Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, dadurch steigt die Gefahr für Unfälle. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen dem Schönhof und der Adalberstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenig

04.07.2024 | Aktualisiert am: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 985/2 Betreff: Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenig Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete (bauliche) Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken von Pkw auf dem Gehweg im Bereich Schönhofstraße 18-24 (siehe Aufnahmen anbei) zu unterbinden, sodass dieser in seiner vollen Breite (für Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Kinderwagen etc.) zur Verfügung steht. 2. die Entsiegelungsfläche vor der Schönhofstraße 19 mittels baulicher Maßnahmen gegen Parken zu sichern und somit die Bepflanzung durch bestehende Pat*innen zu ermöglichen. 3. das Halteverbot im Bereich der Hersfelder Straße 10-14 durch regelmäßige Kontrollen oder andere geeignete (bauliche) Maßnahmen durchzusetzen. Begründung: Zu 1.: Teilweise ist hier weniger als 1 Meter Platz zwischen Motorhauben und Hauswand. Begegnungsverkehr von zu Fuß Gehenden ist hier schwer möglich, mit Kinderwagen, Rollstuhl etc. gänzlich unmöglich. Zu 2.: Die Entsiegelung wurde in der OM 1615 (2022) angeregt und mit der ST 132 (2023) bestätigt. Zwischenzeitlich wurde sie auch umgesetzt. Nun sollte der Magistrat aber auch darauf achten, dass diese extra entsiegelte und für Bepflanzung vorgesehene Fläche auch ihren Zweck erfüllen kann. Die ersten Pflanzen hier wurden schlicht überfahren. Zu begrüßen ist, dass die in der OM 1615 (2022) angeregten und in der ST 132 (2023) entsprochenen Maßnahmen an der Kreuzung Schönhofstraße/Hersfelder Straße nun in der zweiten Jahreshälfte umgesetzt werden. Immerhin lässt die Umsetzung nun schon über 18 Monate auf sich warten. Dies wäre ein guter Zeitpunkt auch die in 1. genannten Maßnahmen umzusetzen. Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: (Quelle: eigene Aufnahmen des Antragstellers vom 04.07.2024) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5884 2024 Die Vorlage OF 985/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD

Parken Entsiegelung Halteverbot

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Aufwertung des Spielplatz in der Appelsgasse -Grundreinigung des Spielplatzes und Mobilisierung des Sandkastens-

15.06.2024 | Aktualisiert am: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 941/2 Betreff: Aufwertung des Spielplatz in der Appelsgasse -Grundreinigung des Spielplatzes und Mobilisierung des Sandkastens- Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Spielplatz auf der Appelsgasse einer Grundreinigung zu unterziehen sowie 2. den vorhandenen Sandkasten mittels einer kleinen Mauer einzufrieden und mit Sand aufzufüllen. Die Mauer ist so zu gestalten, dass diese auch als Sitzgelegenheit für Eltern genutzt werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat wird, wie in der Sitzung des OBR2 im Juni beschlossen, über den Spielplatz und die bisherigen Anregungen und Ideen hierzu im Rahmen eines noch zu terminierenden Vor-Ort-Termins beraten, bei dem insbesondere auch VertreterInnen des angedachten Urban Gardening Projekts herzlich willkommen sein werden. Der seit vielen Jahrzehnten in der Appelsgasse bestehende Spielplatz ist in die Jahre gekommen und benötigt eine Aufwertung. Insbesondere der Sandkastenbereich sollte mit geringen, monetären Mitteln z.B. auch durch Sitzgelegenheiten nachhaltig attraktiver und einladender gestaltet werden. Besonders der alte Baum- und Pflanzenbestand ist für die Anwohnerinnen und Anwohner in der unmittelbaren Nachbarschaft attraktiv und könnte vor allem in den Sommermonaten als kleine Oase dienen, in der die Tischtennisplatte, die sich auf dem Areal befindet, schon seit jeher gut angenommen wird. Die Lage als Spielplatz ist trotz relativer Nähe zur Rödelheimer Straße günstig für seinen Zweck in dem verkehrsberuhigtem Bereich der Appelsgasse gelegen. Der Ortsbeirat hat sich schon vor knapp einem Jahr dafür ausgesprochen Tischtennisplatte und Mini-Karussell zu erhalten (bei einstimmiger Annahme OM 4649/23). Der Magistrat äußerte in seiner Stellungnahme vom 15.01.2024 (ST 65 / 24) hierzu, "ein konkreter Plan bzw. eine Umsetzung des Urban Gardening Projektes auf dem Spielplatz der Appelsgasse ist jedoch nie zum Abschluss gekommen", so dass nach Einschätzung des Magistrats, die Spielgeräte auf dem Spielplatz verbleiben würden. Daher sollte sich der Ortsbeirat nun nach Meinung der Antragsteller aktiv mit einer Aufwertung des Ortes als Spielplatz beschäftigen, um seine Attraktivität für Kinder und Eltern (wieder) zu erhöhen. Gerade die kleineren, wohnortnahen Spielplätze in den Bockenheimer Quartieren sollten nicht leichtfertig mit dem Argument aufgegeben werden, es gäbe doch in 500 bzw. 700m einen größeren und gut ausgebauten Spielplatz (Hessen- und Kurfürstenplatz). Zumal die Örtlichkeit schon seit 1982 in dem Bebauungsplan Nr.430 Appelgasse/Fleischergasse als "Öffentliche Grünfläche/Kinderspielplatz" niedergelegt ist. Fotos (Turré) Antragsteller: CDU SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.05.2024, OF 921/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 921/2 wird durch die Vorlage OF 941/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 941/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 941/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten

10.06.2024 | Aktualisiert am: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 969/2 Betreff: Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Übergang von und zu der Rad- und Fußgänger*innenbrücke in der Rödelheimer Straße sicher zu gestaltet. Der Ortsbeirat schlägt folgendes als kurzfristige Maßnahmen vor: 1. Erneuerung des Piktogramms "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten. 2. Versetzen des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) vor den Beginn der Kurve an der Straße An den Bangerten. 3. Aufbringen eines Piktogramms "Achtung Fußverkehr" auf der Rödelheimer Straße auf Höhe des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138). 4. Am Ende der Rampe eine "Wartelinie für den Radverkehr" aufbringen, um querende Fußgänger*innen zu schützen. Über kurzfristige Maßnahmen hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, wie der Knotenpunkt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen - insbesondere für Fußgänger*innen - sicherer gestaltet werden kann. Hierbei sind auch bauliche Veränderungen zu prüfen. Begründung: Die Querung der Rödelheimer Straße am Zu- und Abgang der Fuß- und Fahrradbrücke ist für die Nutzenden in Richtung Salvador-Allende-Straße sehr unsicher gestaltet. Insbesondere die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Schloßstraße fahrenden Kraftfahrzeuge können im Kurvenbereich zur Rödelheimer Straße erst spät querende Fußgänger*innen und Fahrradfahrende wahrnehmen. Aus diesem Grund ist das bestehende Piktogramm "Achtung Fußgänger" zu erneuern und das Schild "Achtung Fahrradverkehr" an den Kurvenbeginn zu versetzen. Auch aus Richtung der Schloßstraße fehlt auf Höhe des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) ein Piktogramm "Achtung Fußgänger", um auf querende Fußgänger*innen aufmerksam zu machen. Manche Radfahrendende kommen mit höherer Geschwindigkeit von der Fahrradbrücke und können querende Fußgänger*innen in Bedrängnis bringen. Als Abhilfe soll eine weiße Haltelinie dazu dienen, dass Radfahrende abbremsen/anhalten und auf Fußgänger*innen achten. Durch das entstehende Schönhofquartier ist mit einem erheblichen Zuwachs an Fuß- und Radverkehr über über die Brücke zu rechnen, da diese die derzeit einzige geplante direkte Verbindung zwischen dem neuen Quartier und Zentral-Bockenheim rund um die Leipziger Straße darstellt. (Quelle: Bilder 1-4, eigene Aufnahmen des des Antragstellers) Übergang zur Fußgänger- und Fahrradbrücke in der Rödelheimer Straße. "Wartelinie für den Fahrradverkehr" aufbringen um Fußgänger zu schützen Piktogramm "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten vor dem Kurvenbereich Sicht von der Schloßstraße Das Schild (Zeichen 138) "Achtung Fahrradverkehr" sollte vor den Kurvenbeginn versetzt werden Quelle: Geoportal Frankfurt Versetzen des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) an den markierten Punkt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5688 2024 Die Vorlage OF 969/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwegeverbindung vom Wohnquartier „Schönhofviertel“ zum Westbahnhof

05.04.2024 | Aktualisiert am: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 398/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwegeverbindung vom Wohnquartier "Schönhofviertel" zum Westbahnhof Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. In den Haushalt 2024/2025 werden ausreichend Planungsmittel für eine direkte Fußwegeverbindung zwischen dem neuen Wohnquartier "Schönhofviertel" und dem Westbahnhof eingestellt. 2. Diese Planungen sind unabhängig von der Einführung einer Buslinie über die zukünftige Unterführung der Valentina-Archipowa-Straße. Begründung: Weite Teile des neuen Wohnquartiers "Schönhof" sind bald bezugsfertig. Weiterhin nicht in Sicht ist aber eine direkte Fußwegeverbindung zum Westbahnhof. Bisher heißt es dazu z.B. in der ST 2118/21 lediglich: "Eine ergänzende Gleisquerung für den Fuß- und Radverkehr in der Verlängerung der Kasernenstraße würde die Erreichbarkeit des Bahnhofs West beziehungsweise der Solmsstraße verbessern. In der vorliegenden Entwurfsplanung gibt es dazu bislang keine Aussage. Der Magistrat unterstützt die Anregung nach einer verbesserten Anbindung des Westbahnhofs und wird in ämterübergreifender Abstimmung die Möglichkeiten eruieren. Eine konkrete Planung gibt es derzeit dazu nicht." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 113 2024 Die Vorlage OF 398/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm „Studentischer Neubau“ in die Stadtverordnetenversammlung

25.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 376/7 Betreff: Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" in die Stadtverordnetenversammlung Der Bauverein Kath. Studentenheime e.V. stellt in seinem Friedrich Dessauer Haus an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 90 60488 Frankfurt derzeit 616 Studierenden Wohnungen zu im Marktvergleich äußerst günstigen Mieten zur Verfügung. Der Verein möchte bereits seit rund zwei Jahren ein Bauvorhaben auf dem Areal rea-lisieren, um zusätzliche 150 Wohneinheiten zu schaffen. Die Baugenehmigung liegt bereits seit dem 4. Quartal 2022 vor und der Ausführungsplan ist längst fertig gestellt. Als gemeinnütziger Verein ist der Bauverein auf Fördermittel der Stadt Frankfurt an-gewiesen, um die Mieten weiterhin zu sozial "verträglichen" Preisen anbieten zu kön-nen. Die aktuelle Förderrichtlinie "Studentischer Neubau" sieht die Fixierung der pauschalen monatlichen Warmmiete je Wohnheimplatz bei € 350,- vor. Damit lässt sich das Bauvorhaben allerdings, aufgrund der stark gestiegenen Betriebskosten sowie der derzeitigen Finanzierungsbedingungen, nicht realisieren. Der Bauverein möchte sowohl von einem Ausgleich der nicht ausfinanzierten Betriebskosten des potentiellen Neubaus durch Mieterhöhungen in den Bestandswohnungen als auch von einer Auflösung der eigenen Instandhaltungsrücklagen absehen. Die geplante Richtlinienänderung sieht vor, nur die Kaltmiete auf 7,50 €/m2-Wohnfläche zu fixieren. Die Betriebskosten sollen an die Mieterinnen und Mieter weitergereicht werden dürfen. Zudem soll die aktuelle Darlehensförderung zu einer kombinierten Darlehens- und Zuschussförderung ausgebaut werden. Leider wurde die Änderung noch nicht zur Abstimmung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. In der Konsequenz wird der Start des Neubaus seit nunmehr fast einem halben Jahr verzögert. Bisherige Anfragen seitens des Bauvereins an den Magistrat sowie den Oberbürgermeister blieben leider unbeantwortet. Um den bestehenden Wohnungs-mangel in Frankfurt entgegenzuwirken, muss somit schnellstmöglich gehandelt und die Richtlinienänderung vorangetrieben werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, die angedachte Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" zum nächstmöglich Zeitpunkt in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, um damit den dringend benötigten Bau neuer Studentenwohnungen zu ermöglichen sowie voranzutreiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Wohnraum Förderprogramm Neubau

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Umgehende und dauerhafte Verkehrssicherheit von Bockenheimer Wiesenweg/Knöterichweg herstellen

30.11.2023 | Aktualisiert am: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2023, OF 809/2 Betreff: Umgehende und dauerhafte Verkehrssicherheit von Bockenheimer Wiesenweg/Knöterichweg herstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und die Deutsche Bahn auf ihre Verpflichtung hinzuweisen, den Bockenheimer Wiesenweg / Knöterichweg, die jeweils von Fußgänger*innen, Fahrradfahrer*innen und Autofahrer*innen, wie auch aktuell von den Baustellenfahrzeugen (Ausbau S6) genutzt werden, umgehend in einen dauerhaft verkehrssicheren Zustand zu bringen. Die unebene Fahrbahn und die zahlreichen Schlaglöcher (siehe Anlage) müssen dringend ausgebessert werden und die Straße dauerhaft in einen verkehrssicheren Zustand gebracht werden. Begründung: Es besteht Eilbedürftigkeit aufgrund der bevorstehenden Frostperiode. Der OBR wurde mehrfach von Nutzer*innen des Bockenheimer Wiesenwegs wie auch des Knöterichwegs angesprochen, dass eine sichere Nutzung der Straßen nicht mehr möglich ist. Der Belag des Weges ist uneben und mit zahlreichen Schlaglöchern durchzogen. Immer wieder kommt es bei Ausweichmanövern zwischen Autofahrer*innen / Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen zu gefährlichen Situationen bzw. können die Wege von Menschen mit Rollator / Rollstuhl aktuell gar nicht mehr genutzt werden. Bei beiden Wegen handelt es sich um direkte Verkehrswege zum Naherholungsgebiet BUGA, wie auch um die Zufahrt zu den dortigen Kleingärten und zur Außenstelle der Franckeschule, die rege von Fußgänger*innen (zu Fuß, mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl), Fahrradfahrer*innen und Autofahrer*innen in Anspruch genommen werden. Nicht zuletzt werden die Wege auch gerne von den Anwohner*innen des angrenzenden Seniorenzentrum St. Josefhaus genutzt. Zwar sind die genannten Wege in Teilen in städtischem und privatem Besitz, jedoch wurde, unserem Kenntnisstand zufolge, im Zuge des Ausbaus der S6 mit der Deutschen Bahn und der Stadt Frankfurt vertraglich vereinbart, dass diese Wege zur Umleitung und Nutzung der Baustellenfahrzeuge befahren werden dürfen, wenn sich die DB im Gegenzug jedoch auch für die Verkehrssicherheit der Wege verantwortlich zeichnet. Dies war Grundlage des Vertrages - jedoch ist aktuell leider die Verkehrssicherheit für alle Nutzer*innen nicht mehr gegeben. Zudem verschlimmert sich die Gefahrensituation, da es nun früh dunkel wird und in der Frostperiode mit spiegelglatten Eisflächen zu rechnen ist. Dieser Zustand muss schnellstens behoben werden. Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellenden Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4888 2023 Die Vorlage OF 809/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF und bei Abwesenheit 1 FDP

Verkehrssicherheit Bockenheimer Wiesenweg Knöterichweg

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Sichere Fritzlarer Straße

16.11.2023 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2023, OF 794/2 Betreff: Sichere Fritzlarer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Querschnitt der Fritzlarer Straße (Einbahnstraße) breit genug ist, um zumindest den südlichen Gehweg nicht mehr für halbhüftiges Parken freizugeben. Stattdessen könnten die Parkplätze auf die Straße verlagert werden. Bestenfalls müssten gar beide Gehwegseiten nicht mehr beparkt werden. Bei positiver Prüfung wird der Magistrat gebeten, den Parkraum vom Gehweg auf die Straße zu verlagern. Begründung: Der Querschnitt der Fritzlarer Straße erscheint für eine Einbahnstraße recht breit. Dies kann auch daran abgelesen werden, dass PKW häufig die Tempo-30-Straße mit erhöhter Geschwindigkeit durchqueren. In der Straße liegt eine Kindereinrichtung (mit Krabbelgruppe, Kindergarten und Hort), am Ende der Straße liegt der von vielen Familien oft genutzte und beliebte Kirchplatz. Eine Verlagerung des ruhenden Verkehrs vom Gehweg auf die Fahrbahn würde dazu beitragen, dass die Gehwege sicherer und komfortabler genutzt werden können und sich ggf. die Geschwindigkeit der fahrenden PKW verringert. Anlage: (Quelle: Die Bildgeberin ist dem Antragsteller mit Namen und Anschrift bekannt.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 794/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 794/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5126 2024 Die Vorlage OF 794/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und SPD (= Ablehnung)

Straßenverkehr Gehwegnutzung Parkraumverlagerung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Sichere Kreuzung Rödelheimer Straße/Schönhofstraße

16.11.2023 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2023, OF 798/2 Betreff: Sichere Kreuzung Rödelheimer Straße/Schönhofstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Kreuzung Rödelheimer Straße / Schönhofstraße mit Pollern und Piktogrammen von zu Fuß Gehenden (und ggf. Fahrradbügeln), so zu sichern, dass diese Querung nicht länger zugeparkt wird. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Glascontainer, der häufiger auf der Gehwegnase steht, nicht auf einem angrenzenden PKW-Stellplatz platziert werden kann, um Barrierefreiheit und Sicherheit zu verbessern. Begründung: Leider wird die Kreuzung Rödelheimer Straße / Schönhofstraße häufig von falschparkenden PKW so zugeparkt, dass ein sicheres Queren für zu Fuß Gehende nicht möglich ist (siehe Anlage). Anlage: (Quelle: Die Bildgeberin ist dem Antragsteller mit Name und Anschrift bekannt.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 798/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 798/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5128 2024 Die Vorlage OF 798/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Kreuzungssicherheit Parken Barrierefreiheit

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Erneuerung der Radwegmarkierung FriedrichWilhelmvonSteubenStraße/Breitenbachstraße

11.11.2023 | Aktualisiert am: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2023, OF 343/7 Betreff: Erneuerung der Radwegmarkierung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Radwegmarkierung an der Abbiegung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/ Breitenbachstraße zu erneuern und durch die rote Farbe deutlicher zu kennzeichnen. Begründung: An der Abbiegung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße / Breitenbachstraße wird der Radverkehr auf der Straße geradeaus in Richtung Bockenheim über die Breitenbach-Brücke geführt. Gleichzeit geht nach rechts die Auto-Spur in Richtung Breitenbachstraße ab. Für den Radverkehr eine gefährliche Stelle, da sich zahlreiche Autofahrende an den langsamer fahrenden Radfahrenden stören und entweder knapp vor oder knapp nach den Radlern mit 50 km/h vorbei rasen. Um diese Gefahr für den Radverkehr zu minimieren, würde eine durch die Signalfarbe Rot gekennzeichnete Spur Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4784 2023 Die Vorlage OF 343/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Radwegmarkierung Abbiegung Verkehrssicherheit

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Weitere lastenradkompatible Fahrradbügel vor der Kindertagesstätte Le Jardin in der Rödelheimer Landstraße 44

11.11.2023 | Aktualisiert am: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2023, OF 344/7 Betreff: Weitere lastenradkompatible Fahrradbügel vor der Kindertagesstätte Le Jardin in der Rödelheimer Landstraße 44 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, weitere und lastenradkompatible Fahrradbügel vor der Kindertagesstätte Le Jardin in der Rödelheimer Landstraße 44 anzubringen. Begründung: Die Mehrheit der Eltern dieses Kindergartens bringen ihre Kinder per Fahrrad zur KiTa, was sehr zu begrüßen ist, auch weil dadurch verkehrsbelastende "Elterntaxis" vermieden werden. Allerdings befinden sich nicht ausreichend Fahrradbügel in der Nähe um bspw. Lastenräder diebstahlsicher abstellen zu können. Das daher notwendige Abstellen auf Geh- oder Fahrradwegen, führt regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen, was durch weitere Fahrradbügel vermieden werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 344/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 344/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 344/7 wurde zurückgezogen.

Fahrradbügel Kindertagesstätte Verkehrssicherheit

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Linksabbiegerspur Breitenbachbrücke/Ecke Rödelheimer Straße

27.09.2023 | Aktualisiert am: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 766/2 Betreff: Linksabbiegerspur Breitenbachbrücke/Ecke Rödelheimer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die rechte der beiden Linksabbiegerspuren, von der Breitenbachbrücke kommend, als Einfädelspur zu kennzeichnen (beispielsweise durch Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn o.ä.). Begründung: Die beiden Linksabbiegerspuren, von der Breitenbachbrücke kommend, in die Rödelheimer Straße gehen abrupt vor der dortigen Bushaltestelle in eine Fahrbahnspur über. Insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmer*innen kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen, da die Zusammenführung der Spuren nicht klar ersichtlich ist. Wie beispielsweise bei einem Unfall am 25.09.2023 geschehen. Anlage: Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4650 2023 Die Vorlage OF 766/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Linksabbiegerspur Breitenbachbrücke Rödelheimer Straße

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof - Am Hohen Weg

22.09.2023 | Aktualisiert am: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2023, OF 337/7 Betreff: Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof - Am Hohen Weg Der Magistrat wird gebeten, eine Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof - Am Hohen Weg, auf der rechten Seite stadtauswärts von der Breitenbachbrücke kommend, zu veranlassen. Die Absenkung soll sich auf den für Fußgänger:innen markierten Bereich beziehen. Begründung: Am Fußgängerüberweg in von und zur U-Bahnhaltestelle kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen zwischen Fußgänger:innen, Radfahrenden und Menschen mit Kinderwägen und Rollern, die alle den abgesenkten Bordsteinbereich nutzen, um die Straße zu überqueren. Eine Vergrößerung dessen würde enorme Abhilfe schaffen und gleichzeitig zu einem zügigeren Überqueren des Zebrastreifens führen, was gleichzeitig den Autoverkehr begünstigen würde. Dieses Problem hat sich durch die temporäre Verlegung der Bushaltestelle der Linie M 72 auf die Straße am Industriehof auf Höhe des Studentenwohnheims noch verstärkt. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4553 2023 Die Vorlage OF 337/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Bordsteinfläche Kreuzung Fußgängerüberweg

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen

20.09.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2023, OF 762/2 Betreff: Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob die derzeitige Leitschwelle mit ihren aufgesetzten Baken auf der Schloßstraße, vor der Kreuzung Rödelheimer Straße in Richtung Breitenbachbrücke, die Bildung einer Rettungsgasse verhindert und damit Einsatzfahrten von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen verlängert, 2. falls dies der Fall sein sollte, ob durch die Wegnahme der aufgesetzten Baken oder Austausch durch andere Trennelemente die Bildung einer Rettungsgasse erleichtert würde, 3. welche Auswirkungen diese Wegnahme bzw. der Austausch auf die Sicherheit der Radfahrenden auf dem durch die Leitschwelle abgetrennten Radstreifen aus Sicht des Magistrats hätte. 4. ob bei längeren Rückstaus an der Ampel auch die Parkplätze vor der Schloßstraße 11 eine Rettungsgasse behindern. Sollten die Baken ein Problem darstellen und durch deren Wegnahme bzw. Austausch keinerlei negative Auswirkungen auf die Radfahrenden bestehen, wird der Magistrat gebeten die Baken abzumontieren bzw. gegen geeignetere Trennelemente auszutauschen. Es dient zur Kenntnis, dass die Trennung zwischen PKW- und Radverkehr vor der Kreuzung ausdrücklich nicht in Frage gestellt wird. Begründung: Derzeit wird - nicht immer in sinnvoller Weise - über Trennelemente zwischen PKW- und Fahrradverkehr diskutiert. Viele der kritisierten Elemente, wie Modalfilter, stellen entgegen den Behauptungen ihrer Kritiker*innen kein Hindernis für Einsatzfahrzeuge dar, wie die Branddirektion bereits im Mobilitätsausschuss bestätigt hat. Problematisch seien aber auf Leitschwellen aufgesetzte Baken, da diese die Bildung von Rettungsgassen erschwerten. Ein solches Trennelement befindet sich zur Abtrennung der PKW- und Rad-Spur auf der Schlossstraße vor der Kreuzung Rödelheimer Straße. Die einspurige Fahrbahn bis zur Kreuzung führt teilweise zu längeren Rückstaus. Hier scheint es häufiger zu Verzögerungen der Einsatzfahrten zu kommen. Es fehlt aber an belastbaren Zahlen für diese Vermutung. Sollte sich dies jedoch bestätigen und der Grund hierfür an den Trennelementen liegen, müssten diese einer Prüfung unterzogen werden. Gleichwohl haben die Leitschwellen auch eine Sicherheitsfunktion für die Radfahrenden auf der Schloßstraße, gerade weil an Kreuzungen immer wieder - teils schwere - Unfälle stattfinden. Daher sollte dieser Sicherheitsaspekt nicht leichtfertig übergangen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 762/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 38 Auf Wusch der SPD wird über die Vorlage OF 762/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4720 2023 Die Vorlage OF 762/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) Ziffern 3. und 4.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)

Rettungsgasse Leitschwelle Sicherheit

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

ÖPNV für das Schönhofviertel

07.07.2023 | Aktualisiert am: 26.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.07.2023, OF 708/2 Betreff: ÖPNV für das Schönhofviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistratsbericht B 264 vom 16.06.2023 wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, einen Zeitplan für die angekündigten Maßnahmen - neue S‐Bahn‐Station Ludwig‐Landmann‐Straße - direkte ÖPNV‐Verbindung zum Westbahnhof - barrierefreier Ausbau der Haltestellen "Birkenweg" und "Kasernenstraße" vorzulegen, 3. sowie zu prüfen und zu berichten, welche provisorischen ÖPNV‐Angebote erarbeitet werden können für den Fall, daß die angekündigten Maßnahmen erst nach Beginn des Bezugs der neuen Wohnungen im Schönhofviertel reali siert werden können. Begründung: Bekanntlich benötigen ÖPNV‐Projekte sehr viel mehr Zeit als Wohnungsbauprojekte. Wir sehen es zur Zeit im Europaviertel, wo die U‐Bahn mit sehr, sehr vielen Jahren Verzögerung gegenüber Fertigstellung und Bezug der neuen Bebauung realisiert wird. Wenn das Schönhofviertel eines Tages bezogen werden wird, ist den neuen Einwohnern nicht damit geholfen, zu wissen, daß irgendwann einmal in der Zukunft möglicherweise eine bessere ÖPNV‐Verbindung kommen wird. Denn sie benötigen sie nicht am Sankt‐Nimmerleins‐Tag, sondern jetzt! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.06.2023, B 264 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 53 Beschluss: 1. Die Vorlage B 264 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 708/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, 2 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und BFF (= Annahme); 1 CDU und FDP (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD

ÖPNV Schönhofviertel Barrierefreier Ausbau

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 7

Zufahrt zu den Kleingärten im Ochsengraben

16.06.2023 | Aktualisiert am: 21.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2023, OF 314/7 Betreff: Zufahrt zu den Kleingärten im Ochsengraben Die Zufahrt zu einem Teil der Kleingartenanlagen erfolgt über die Rödelheimer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 100 (Taxibetrieb). Der untere, nicht befestigte Teil, verfügt über große Löcher und ist gerade bei Regen nur schwer befahr- bzw. begehbar. Dies vorrausgeschickt bittet der Ortsbeirat darum diesen Wegteil mit einfachen Mitteln auszubessern und die Löcher zu schließen, um einen bessere Erreichbarkeit der Kleingartenanlagen zu ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 314/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 314/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Baugrundstück Fritzlarer Straße 26 bis 32

21.05.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 680/2 Betreff: Baugrundstück Fritzlarer Straße 26 bis 32 Der Magistrat wird beauftragt zu Prüfen und berichten 1.Welche Baumaßnahme wurden auf dem Grundstück Fritzlarer Straße 26-32 genehmigt? 2.Auf welcher Rechtsgrundlage wurde genehmigt, dass das komplette Grundstück unterkellert wurde, und somit das Grundstück komplett versiegelt wurde? 3.Wieso wurde der Bau nach der Vollendung des Kellers bis zur Oberkante Kellerdecke eingestellt? Gab es einen Baustopp? Wann wird der Bau eventuell fortgesetzt? Begründung: Beim Grundstück Fritzlarer Straße 26-32 handelt es sich laut Bebauungsplan NW 23d Nr1 (Schönhof) vom 11.07.1964 Um ein (MI IV) Mischgebiet mit 4 Vollgeschossen. Laut im Bebauungsplanverfahren gültiger Baunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962 bedeutet dies, nach" § 17 Zulässiges Maß der baulichen Nutzung" das dort bei 4 Vollgeschossen eine Grundflächenzahl von 0,3 gilt. Die Grundflächenzahl setzt fest, wieviel Prozent des Grundstücks überbaut werden dürfen. Das bedeutet übersetzt, das bei einern Grundflächenzahl von 0,3 nur 30 % des Grundstücks überbaut werden dürfen. Beim Grundstück Fritzlarer Straße 26-32 wurde wie in dem Fotos zu sehen,das komplette Grundstück mit einem Keller Beziehungsweise einer Tiefgarage Überbaut. Es sind aber nach Fertigstellung der Oberkante Kellerdecke sämtliche Baumaterialien und Baugeräte entfernt worden. Auch der vorher sichtbare haushohe Baukran wurde inzwischen entfernt. In Zeiten des Klimawandels und Wasserknappheit durch Dürreperioden ist es nicht zu verstehen, warum eine komplette Versiegelung eines Geländes durch den Bau eines Kellers genehmigt wird. Auch ist zu erklären, warum der Bau inzwischen eingestellt wurde. Haben wir eine neue Bauruine in Bockenheim? Anlagen: Fotos Geländes Auszug Aus PLANAS des Stadtplanungsamtes Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 680/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 680/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 757 2023 Die Vorlage OF 680/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 2 CDU und BFF (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen

24.04.2023 | Aktualisiert am: 26.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 667/2 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat wird gebeten, nach dem Vorfall vom 30. März, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen), zu Gunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden . Nach Einschätzungen von städtischer Seite können zwischen 110 bis 140 Parkplätze eingerichtet werden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG- Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen. Der Magistrat möge diese bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. 5. Diese Maßnahmen sollen bis zu dem geplanten Umbau (2025) der Schloßstr bestehen bleiben, bis dann der Großteil der hier weggefallenen Parkplätze wieder eingerichtet werden kann. Begründung: Nach dem Vorfall vom 30. März, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Autofahrer absichtlich überfahren wurde, ist es an der Zeit die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu verbessern. Dies mag vielleicht ein Einzelfall gewesen sein, aber insgesamt hat sich die Situation der Fahrradfahrenden nicht wesentlich verbessert, sie werden nach wie vor von Pkw Nutzer:innen massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Fahrradfahrenden durch Pkw Nutzer:innen und dadurch zu gefährlichen Situationen. Wie von Bekannten Fahrradfahrenden zu hören ist, wird die Schloßstraße deshalb gemieden. Die in Punkt 1.) dieses Antrags vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2.) Nach Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke, Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1.) vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3.) Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65€/Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen 10 und 20 Stellplätzen (d.h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahegelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohner*innen noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4.) Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem PKW sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2023, OF 696/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 667/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 667/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 19 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 667/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4337 2023 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 667/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-Dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend

01.04.2023 | Aktualisiert am: 24.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2023, OF 646/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-Dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zwischen Bockenheim und Westend im südlichen Teil des Niddaparks, z.B. nördlich der dort verlaufenden Bahnlinie und westlich vom Makkabi Tennis & Swash Park, einen Trimm-Dich-Pfad mit einem natürlichen Bodenuntergrund zu gestalten, der von Bockenheim z.B. über die Sophienstr. und Knöterichweg und vom Westend her z.B. über den Grüneburgpark über die Autobahnbrücke erreichbar ist, s.u. Anlage 1 mit Karte und Skizze für eine mögliche Wegführung. Es wird angeregt, dass der Weg die Fitnessanlage Niddatal mit seinen bereits vorhandenen Fitnessgeräten integriert wird, um so die Kosten für Geräte an anderen Fitness-Stationen geringer halten zu können. 2. Entlang des Trimm-Dich-Pfades ca. 10 Fitness-Stationen mit einigen Outdoor-Geräten einzurichten, wobei an ca. 5 Stationen Outdoor-Geräte, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, eingerichtet und die anderen 5 Stationen markiert und beschildert werden könnten mit Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht, um so die Kosten zu reduzieren. 3. Schilder, die durch den Parcours führen und ihn ausweisen, beginnend in Bockenheim und im Westend, anzubringen. 4. Den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs in Ziff. 1 im Frühjahr 2023 nachzusäen und dadurch zu begrünen, siehe Foto 1 in Anlage 2. 5. Bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten und den kleinen Teich nachzubessern bzw. neu anzulegen, s. Foto 2 in Anlage 2. Hierfür soll für die Übernahme der erforderlichen Sach- und Personalkosten bzw. Kosten aufgrund der Beauftragung von Dritten der Haushalt in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen mit 45.000,- Euro aufgestockt werden. Begründung: Anregung von Bewohnern Bockenheims und des Westends Der Niddapark wird von zahlreichen Bewohnern/ Bewohnerinnen, Spaziergängern/ Spaziergängerinnen und anderen Sporttreibenden aus Bockenheim, dem Westend und der ganzen Stadt intensiv zum Joggen und spazieren gehen und für andere Sportarten genutzt. Weite Teile des Wegs sind z.B. als Schotterwege gestaltet und fügen sich bereits heute schön in den Niddapark ein. Einzelne andere Stellen bestehen aus harten Teerwegen und es wird angeregt, diese Stellen des Trimm-Dich-Pfads ebenfalls durch einen natürlichen Bodenuntergrund, z.B. Naturweg oder Schotterweg, zu ersetzen. Dieser ist für Sportreibende und Nutzer/ Nutzerinnen gesünder und trägt damit zur Volksgesundheit der Frankfurter und Frankfurterinnen bei. Zudem wird angeregt, die Aufenthaltsqualität im Niddapark zusätzlich zu steigern, indem entlang des in Ziff. 1 genannten Weges die dortigen Rasenflächen im Frühjahr 2023 nachgesät und begrünt werden. Zudem unterstützt die Aufforstung der vorhandenen Bäume insbesondere in der Nähe der Fitnessanlage Niddapark (Ziff. 5) das Bestreben der Koalition im Römer, Frankfurt klimaneutral zu gestalten. Dabei würde eine Nachbesserung bzw. Neugestaltung des bereits vorhandenen kleinen Teiches bei der Fitnessanlage Niddapark die Attraktivität des Niddaparks und des Trimm-Dich-Pfades zusätzlich erhöhen, s.u. Fotos in Anlage 2. Gerade nach der Pandemie und zur erhöhten Lebensqualität und positiven Freizeitgestaltung sollte der ‚grüneren' und gesünderen Gestaltung der unmittelbaren Lebensbedingungen vor der ‚eigenen Haustüre" ein besonderer Stellenwert auch im Haushalt eingeräumt werden. Dieser vergleichsweise überschaubare finanzielle Aufwand käme der breiten Bevölkerung Bockenheims und des Westends und allen Frankfurtern und Frankfurterinnen zu Gute. Dies leistet einen zusätzlichen Beitrag, die Klimaziele in Frankfurt am Main zu erreichen. Der Trimm-Dich-Pfad wäre aus Bockenheim sehr gut über z.B. die Sophienstraße aber auch die nördlich von der Sophienstraßen gelegenen Straßen und Wege, wie z.B. über die Frauenlobstraße, erreichbar, siehe die Karte in der Anlage 1. Aus dem Westend wäre er ebenfalls sehr gut erreichbar über den bereits vorhandenen Weg vom Grüneburgweg über die Autobahnbrücke entlang der A66. Die Integration des Trimm-Dich-Pfades und seine Anbindung über bereits vorhandene Wege reduzieren die Kosten für dieses Projekt erheblich. Ein typischer Trimm-Dich-Pfad sieht ca. 15 bis 20 Fitness-Stationen vor. Es wird angeregt, den Trimm-Dich-Pfad an der vorhandenen Fitnessanlage Niddatal, die einige Fitnessgeräte hat, vorbeizuführen, und ca. 10 weitere Fitness Stationen mit einem ganzheitlichen Ansatz und Übungen für den ganzen Körper, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, einzurichten. Dabei sollen aus Kostengründen ca. die Hälfte der Fitness-Stationen mit Outdoor-Geräten und die andere Hälfte mit einer Beschilderung für Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht ausgestattet werden. Die Details sollten bei der konkreten Planung festgelegt werden. Die Kosten werden auf ca. Euro 45.000 geschätzt unter folgenden Annahmen: - Ca. 5 Fitness-Stationen sollen mit Outdoor Sportgeräten ausgestattet werden. Die Kosten für die Geräte, den Bodenbelag und die Montagekosten werden auf ca. 2.000 bis 3.500 Euro pro Fitness-Station und damit insgesamt auf ca. 15.000 Euro geschätzt. - Um die Kosten zu reduzieren, wird angeregt, an den anderen 5 Fitness-Stationen keine Outdoor-Sportgeräte, sondern Übungen ohne Geräte, basierend auf dem eigenen Körpergewicht, vorzusehen und diese an Tafeln zu beschreiben. Hierfür werden ca. 5.000 Euro für Schilder für die Kennzeichnung der jeweiligen Station und die Beschreibung der Sportübung geschätzt (d.h. 1.000 Euro pro Station). - Hinzukommen kommen geschätzt ca. weitere 25.000 Euro (i) zur Beschilderung des Trimm-Dich-Pfads, (ii) die Ersetzung des Teerbelags an einzelnen wenigen Stellen mit einem natürlichen Belag, z.B. Naturweg oder Schotterweg (z.B. westlich des Makkabi Tennis & Swash Park), (iii) bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten, und (iv) den kleinen Teich nachzubessern, und dafür den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs im Frühjahr 2022 nachzusäen und zu begrünen. Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Anlage 2: Fotos Anlage 1: Karte mit Verlauf des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Markierter Weg Markiert den Bereich des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kn%C3%B6terichweg,+60487+Frankfurt+am+Main,+All emagne/@50.1326606,8.6332513,15.37z/data=!4m6!3m5!1s0x47bd096c8ffdd7b5:0x8664f87 e2dc8dbc6!8m2!3d50.1298225!4d8.6365123!16s%2Fg%2F1td5_vjz mit ergänzter Markierung des Wegs Anlage 2: Fotos zum Aufforstungsbedarf und Teich der Antragstellerin Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 186 2023 Die Vorlage OF 646/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof

06.03.2023 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Er Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: "Universitätssportzentrum", "Sophienstraße", "Kirchplatz", "Schönhof", "Kurfürstenplatz", "Adalbert-/Schloßstraße", "Westbahnhof". Sie sollte in Fahrtrichtung Westbahnhof folgenden Verlauf haben: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof. Sie sollte in Fahrtrichtung Markus-Krankenhaus folgenden Verlauf haben: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schloßstraße abbiegen. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße (6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Endhaltestelle Ginnheim: 3 Haltestellen 1er Umstieg in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskrankenhaus (Endstation), 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße: 2 Haltestellen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof, (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenheus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht wehr angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg

01.03.2023 | Aktualisiert am: 24.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2023, OF 614/2 Betreff: Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Parkplätze, auch illegale, direkt unter der Breitenbachbrücke, an dem Kreuzungspunkt der Straßen An den Bangerten und Häuser Gasse, aufzugeben. Diese Maßnahme ist notwendig, um eine sichere Querung von der Straße An den Bangerten zum Knöterichweg für zu Fuß gehende und Radfahrende zu ermöglichen. 2. einen Zebrastreifen an geeigneter Stelle, möglichst im Kurvenbereich, anzulegen, um eine sichere Querung der Kreuzung der Straßen An den Bangerten und Knöterichweg zu ermöglichen. 3. den nordöstlichen Bürgersteig der Straße An den Bangerten bis zum Zebrastreifen heranzuführen und hierzu das illegale Parken durch Poller zu unterbinden. Begründung: Spaziergänger*innen, auch mit Kindern, und Radfahrende, die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Knöterichweg und Niddapark unterwegs sind, werden in der Kurve vor eine große Herausforderung gestellt. Wie kann die Kreuzung in Richtung Knöterichweg unfallfrei überquert werden, wenn parkenden Fahrzeuge im Weg stehen oder der Gegenverkehr von der Häuser Gasse mit überhöhter Geschwindigkeit um die Kurve fährt? Abhilfe kann nur ein Zebrastreifen schaffen, der eine sichere Querung der Kreuzung ermöglicht. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 614/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3978 2023 Die Vorlage OF 614/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Illegale Parkmöglichkeiten an bzw. unter der Breitenbachbrücke, an dem nordöstlichen Bürgersteig an der Straße An den Bangerten (siehe Foto Nr. 2), durch Poller zu unterbinden. Diese Maßnahme ist notwendig, um eine sichere Querung von der Straße An den Bangerten zum Knöterichweg für zu Fuß Gehende zu ermöglichen; 2. durch einen Zebrastreifen an geeigneter Stelle oder eine andere Verkehrsmaßnahme, möglichst im Kurvenbereich, eine sichere Querung der Kreuzung der Straßen An den Bangerten und Knöterichweg für zu Fuß Gehende sicherzustellen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof

29.01.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt [zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Zwischen Markuskrankenhaus und Westbahnhof sollen folgende Haltestellen angefahren werden: Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Universitätssportzentrum - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße, in der Gegenrichtung über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Universitätssportzentrum - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße. Im Zuge der Streckenanpassung ist zu prüfen, ob von der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße ( 6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Ginnheim : 3 haltestellen 1er UMSTIEG in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskranbkenhaus ( Endstation.) 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße 2 Haltestellen. Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um Fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen.] Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 590/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Fahrradparken am Industriehof ausweiten

15.11.2022 | Aktualisiert am: 13.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 225/7 Betreff: Fahrradparken am Industriehof ausweiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, wie und wo zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten am Industriehof geschaffen werden können, um dem weiter steigenden Bedarf zu begegnen. Insbesondere soll geprüft werden, ob überdachte, doppelstöckige Fahrradabstellanlagen, analog zu denen am Rödelheimer Bahnhof, installiert werden können. Begründung: Die U-Bahn- und Bushaltestelle Am Industriehof wird von vielen Menschen genutzt, um zwischen Bus, U-Bahn, privaten Fahrrädern und Leihangeboten (Rad, Roller) umzusteigen. Sie stellt damit einen attraktiven Mobilitätshub dar, der schon bald durch das neue Wohngebiet "Südliche Rödelheimer Landstraße" und die Straßenbahnlinie 13 noch stärker frequentiert werden wird. Aktuell gibt es südwestlich der Haltestelle einige Fahrradabstellmöglichkeiten sowie eine Station für Leihräder und Leihroller. An Wochentagen sind diese Plätze zumeist überbelegt, sodass Räder entlang des Gehweges geparkt werden und diesen verengen. Ebenso blockieren auch Leihräder Gehweg und Fahrradständer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3196 2022 Die Vorlage OF 225/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors nach dem Wort "Fahrradabstellmöglichkeiten" die Worte "hinter der Bushaltestelle stadteinwärts" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und farbechte/LINKE gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald

15.11.2022 | Aktualisiert am: 13.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 227/7 Betreff: Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. ob der Biegweg im Bereich des Biegwaldes zwischen der Zufahrt zum Biegweg 47 am östlichen Ende und der Zufahrt zur Kleingartenanlage am westlichen Ende (siehe Abbildung) zurückgebaut sowie für den privaten PKW-Verkehr gesperrt werden kann. Fuß- und Radverkehr sollen nach wie vor möglich sein. Dies bedeutet eine Entfernung oder Verschmälerung der Asphaltoberfläche, um die Zerschneidung des wertvollen Waldes weitgehend rückgängig zu machen; 2. ob der Rebstöcker Weg, z.B. durch ein Parkverbot, in beide Richtungen befahrbar gemacht werden kann. Dabei ist eine Verkehrszählung durchzuführen und insbesondere zu prüfen, wie der Mehrverkehr auf die Rödelheimer Landstraße abfließen kann; 3. ob an der Verbreiterung der Straße hinter dem Abzweig zum Restaurant Haus Biegwald ein Wendehammer eingerichtet werden kann, um den Biegweg als Auffahrtsstraße für den Rebstöcker Weg entbehrlich zu machen. Anliegerverkehr zu den Kleingärten jenseits des Wendehammers (Anlage 5) soll weiterhin ermöglicht werden. 4. ob hierbei die Erreichbarkeit der Liegenschaften entlang des Rebstöcker Weges bis zum Haus Biegwald für Eigentümer:innen, Anlieger:innen, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge weiterhin hinreichend gewährleistet wäre. 5. mit welchen Kosten diese Maßnahmen umzusetzen wären. Begründung: Jede versiegelte Fläche, die nicht mehr in ihrer Funktion benötigt wird, sollte zurück gebaut und entsiegelt werden. Der Biegweg zerschneidet den Biegwald und trennt damit das Biotop auf. Menschen können trotzdem durch den Wald wandern, aber müssen nicht mit ihrem PKW und dem Lärm des Verbrennungsmotors die Natur stören. Der Wald würde durch das Entsiegelnder Straße an Wert zugewinnen. In Zeiten der Klimakrise sollte jeder Baum, der aufgeforstet werden kann, höchste Priorität haben. Derzeit wird der Biegweg innerhalb des Waldes nur als Ausfahrtsstraße für den Rebstöcker Weg, der derzeit eine Einbahnstraße ist, genutzt. Ebenso ist häufig zu beobachten, dass dieser als Parkplatz für den Ausflug mit Hunden im Wald oder Abstellfläche für nicht mehr zugelassene PKW verwendet wird. Alle diese Nutzungen erscheinen entbehrlich, sofern der Rebstöcker Weg unter Erhaltung der Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge und Eigentümer:innen sowie Anlieger:innen der betroffenen Liegenschaften in beide Richtungen befahrbar gemacht werden könnte. Eine Entsiegelung wäre begrüßenswert, aber nur denkbar, wenn die Nachteile des Mehrverkehrs auf Rödelheimer Seite tragbar sind. Es dient zur Kenntnis, dass dieser Antrag wortgleich im Ortsbeirat 2 und 7 eingereicht wurde. Quelle: Open Street Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 227/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und farbechte/LINKE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald

09.11.2022 | Aktualisiert am: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2022, OF 533/2 Betreff: Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. ob der Biegweg im Bereich des Biegwaldes zwischen Hessenkolleg (Biegweg 41), genauer hinter der Zufahrt zum Biegweg 47, am östlichen Ende und der Zufahrt zur Kleingartenanlage am westlichen Ende (siehe Abbildung), zurückgebaut sowie für den privaten PKW-Verkehr gesperrt werden kann. Fuß- und Radverkehr sollen nach wie vor möglich sein. Dies bedeutet eine Entfernung oder Verschmälerung der Asphaltoberfläche um die Zerschneidung des wertvollen Waldes weitgehend rückgängig zu machen. 2. ob der Rebstöcker Weg, z.B. durch ein Parkverbot, in beide Richtungen befahrbar gemacht werden kann. Dabei ist eine Verkehrszählung durchzuführen und insbesondere zu prüfen, wie der Mehrverkehr auf die Rödelheimer Landstraße abfließen kann. 3. ob an der Verbreiterung der Straße hinter dem Abzweig zum Restaurant Haus Biegwald ein Wendehammer eingerichtet werden kann, um den Biegweg als Auffahrtsstraße für den Rebstöcker Weg entbehrlich zu machen. Anliegendenverkehr zu den Kleingärten jenseits des Wendehammers (Anlage 5) soll weiterhin ermöglicht werden. 4. ob hierbei die Erreichbarkeit der Liegenschaften entlang des Rebstöcker Weges bis zum Haus Biegwald für Eigentümer*innen, Anlieger*innen, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge weiterhin hinreichend gewährleistet wäre. 5. mit welchen Kosten diese Maßnahmen umzusetzen wären. Begründung: Jede versiegelte Fläche, die nicht mehr in ihrer Funktion benötigt wird, sollte zurückgebaut und entsiegelt werden. Der Biegweg zerschneidet den Biegwald und trennt damit das Biotop auf. Menschen können trotzdem durch den Wald wandern, aber müssen nicht mit ihrem PKW und dem Lärm des Verbrennungsmotors die Natur stören. Der Wald würde durch das Entsiegeln der Straße an Wert zugewinnen. In Zeiten der Klimakrise sollte jeder Baum, der aufgeforstet werden kann, höchste Priorität haben. Derzeit wird der Biegweg innerhalb des Waldes nur als Ausfahrtsstraße für den Rebstöcker Weg, der derzeit eine Einbahnstraße ist, genutzt. Ebenso ist häufig zu beobachten, dass dieser als Parkplatz für den Ausflug mit Hunden im Wald oder Abstellfläche für nicht mehr zugelassene PKW verwendet wird. Alle diese Nutzungen erscheinen entbehrlich, sofern der Rebstöcker Weg unter Erhaltung der Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge und Eigentümer*innen sowie Anlieger*innen der betroffenen Liegenschaften in beide Richtungen befahrbar gemacht werden könnte. Eine Entsiegelung wäre begrüßenswert, aber nur denkbar, wenn die Nachteile des Mehrverkehrs auf Rödelheimer Seite tragbar sind. (Quelle: Open Street Maps, 2022) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3304 2022 Die Vorlage OF 533/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU und FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Radschnellweg Vordertaunus im Miteinander aller Verkehrsteilnehmer

08.11.2022 | Aktualisiert am: 02.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2022, OF 526/2 Betreff: Radschnellweg Vordertaunus im Miteinander aller Verkehrsteilnehmer Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat bei der Gestaltung des Radschnellwegs Vordertaunus im Ortsbezirk 2 folgende Parameter beachtet: 1. Der Radschnellweg wird so ausgestaltet, dass der Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs auf den Hauptverbindungsstraßen zwischen den Stadtteilen Praunheim, Rödelheim, Hausen, Bockenheim, Westend und Innenstadt auch in den Stoßzeiten erhalten bleibt, insbesondere auch im Bereich Breitenbachbrücke/ Schloßstr./ Rödelheimer Str. sowie an den Kreuzungen Schloßstr./ Adalbertstr., Robert-Mayer-Str./ Senckenberganlage/ Kettenhofweg, Westendstr./ Mendelssohnstr. und Mainzer Landstr./ Westendstr. 2. Die an den Radschnellweg angrenzenden Gebiete sollen auch nach der Umgestaltung mit allen Verkehrsmitteln inklusive KFZ und dem ÖPNV erreichbar bleiben und insbesondere Fußgänger, Familien mit Kinderwagen, Menschen mit Rollator und Rollstuhlfahrer sollen sich dort auch zukünftig sicher fortbewegen können. 3. Die bestehenden Parkplätze entlang des Radschnellwegs sollen so weit wie möglich erhalten bleiben. 4. Im Bereich von Einzelhandel und Geschäften insbesondere im Kettenhofweg und Schloßstr., in Abstimmung mit den Gewerbetreibenden, ist eine substanzielle Zahl an Kurzzeitparkplätze und Ladeflächen vorzusehen. 5. Der Radschnellweg ist mit entsprechender Beleuchtung auszustatten. 6. Der Ortsbeirat 2, die Ortsbeiräte 1, 5 und 7, die Gewerbetreibenden sowie die allgemeine Öffentlichkeit sind frühzeitig zum konkreten Umsetzungsvorschlag des Radschnellwegs zu informieren und anzuhören. Begründung: Der Radschnellweg Vordertaunus ist eine Bereicherung für Bewohner des Ortsbeirats 2, Frankfurt am Main und der Umlandgemeinden. Dabei kommt es zu einer beträchtlichen Neuverteilung des Straßenraums. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass diese Umgestaltung im Geiste eines gleichberechtigten Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer erfolgt. Dabei sollen insbesondere auch die Interessen von Fußgängern, Anwohnern, KFZ-Verkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr berücksichtigt und bei der weiteren Planung die Gewerbevereine, der Seniorenbeirat, die Sozialbezirksvorsteher und Kinderbeauftragte im Ortsbezirk 2 sowie die Industrie- und Handelskammer einbezogen werden. Der Radschnellweg verläuft in großen Teilen auf wichtigen Hauptstraßen, die die Stadtteile Praunheim, Rödelheim, Hausen, Bockenheim, Westend, Innenstadt und Sachsenhausen miteinander verbinden. Der Ortsbeirat 2 erkennt an, dass viele Menschen im Ortsbezirk auf das Auto angewiesen sind, um beispielsweise ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, Einkäufe für die Familie zu erledigen oder um sich fortbewegen zu können (z.B. ältere Menschen oder Personen mit Bewegungseinschränkungen). Die konkrete Strecke soll daher so verlaufen, dass der Verkehrsfluss auch des motorisierten Verkehrs im Ortsbezirk insbesondere in den in Ziff. 1 genannten Bereichen und Kreuzungen erhalten bleibt. Dies ist für eine sinnvolle Verkehrsplanung in einer modernen Großstadt unabdingbar und trägt zudem dazu bei, den Ausstoß von umweltschädlichem CO2 aufgrund von Verkehrsstockungen und Staus zu reduzieren. Dabei ist außerdem darauf zu achten, Nutzungskonflikte an der Schloßstr. auch nach deren Umbau sowie der geplanten Inbetriebnahme der Tram Linie 13 ab ca. 2025, zwischen KFZ, ÖPNV und Radfahrern zu vermeiden. An Stellen mit angrenzendem Einzelhandel, wie z.B. im Kettenhofweg und in der Schloßstr., sollen, in Absprache mit den Gewerbetreibenden, Kurzzeit-Parkplätze und Ladeflächen in substanzieller Zahl vorgesehen werden. Dabei sollen die jüngsten Erfahrungen im Kettenhofweg, aber auch im Grüneburgweg und Oederweg infolge der diversen Umgestaltungen im Jahr 2022 einfließen. Des Weiteren sollen an der gesamten Strecke, die überwiegend durchs Wohngebiet führt, die KFZ-Parkplätze angesichts des ohnehin bestehenden Parkdrucks im Westend und Bockenheim so weit wie möglich erhalten bleiben (Ziff. 2-4). Der Radschnellweg ist mit entsprechender Beleuchtung auszustatten (Ziff. 5). Dabei wird der Magistrat gebeten, den konkreten Gestaltungsvorschlag des Radschnellwegs in Informationsveranstaltungen der allgemeinen Öffentlichkeit und den Gewerbetreibenden vorzustellen und den Ortsbeirat 2 sowie die Ortsbeiräte 1, 5 und 7 frühzeitig anzuhören (Ziff. 6). Durch die o.g. Parameter soll die Akzeptanz der Bevölkerung des Radschnellwegs weiter gestärkt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 27 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 526/2 zurückzustellen bis aktuelle Planungen zu diesem Thema vorliegen. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt und somit wird die Vorlage OF 526/2 zurückgestellt, bis aktuelle Planungen zu diesem Thema vorliegen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 526/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3424 2023 1. Die Ziffern 1. bis 5. der Vorlage OF 526/2 werden abgelehnt. 2. Die Ziffer 6. der Vorlage OF 526/2 wird angenommen. Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: 3 GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 5.: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 2. 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 2 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Initiative Ortsbeirat 7

Benennung des Quartiersplatzes Schönhofviertel in Mara-Jakisch-Platz

01.11.2022 | Aktualisiert am: 09.11.2022

S A C H S T A N D : Initiative vom 01.11.2022, OI 14 entstanden aus Vorlage: OF 220/7 vom 18.10.2022 Betreff: Benennung des Quartiersplatzes Schönhofviertel in Mara-Jakisch-Platz Vorgang: OI 34/21 OBR 7 1. Satz 5 der Initiative vom 23.02.2021, OI 34, bezüglich der Benennung der Grünanlagen und des Quartierplatzes wird aufgehoben. 2. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den zukünftigen Quartiersplatz in "Mara-Jakisch-Platz" zu benennen. In der Vorlage vom 23.02.2021, OI 34, wurde interfraktionell vereinbart, dass die Straßen im Schönhofviertel nach Frauen benannt werden sollen. In der Debatte um die Benennung der Straßen und des Platzes im Neubaugebiet Schönhofviertel hat der Ortsbeirat seine ursprüngliche Auffassung (Benennung des Platzes zu einem späteren Zeitpunkt im Benehmen mit den zukünftigen Bewohnern) geändert. Deshalb wird für den Platz ein Name vorgeschlagen, der in der Diskussion um die Umbenennung der Kasernenstraße alternativ genannt wurde. Der Vorschlag "Mara Jakisch" bezieht sich auf das Schicksal einer Frau, die zu Unrecht von sowjetischen Militärs verhaftet wurde und jahrelange Zwangsarbeit in sibirischen Arbeitslagern verrichten musste. Sie hat die Strapazen trotz schwerwiegender Erkrankungen und dank der Solidarität der mitgefangenen Frauen überlebt. Nach ihrer Entlassung hat sie fast 50 Jahre, also beinahe ihr halbes Leben, im unmittelbar angrenzenden Bereich in Bockenheim gelebt. Somit ist der Bezug zu Frankfurt und sogar zur Lokalität gegeben. Die Benennung des zukünftigen Platzes in "Mara-Jakisch-Platz" würde der sehr späten Rehabilitierung - da war sie 90 Jahre alt - die notwendige Würdigung und Ehrung hinzufügen. Ihre Vita wird in der Anlage genauer beschrieben. Quellen: Susanne Schädlich: "Herr Hübner und die sibirische Nachtigall", Gespräch mit Christoph Busch, ehemaliger Pfarrer aus Bockenheim. Anlage 1 (ca. 47 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 23.02.2021, OI 34 Versandpaket: 09.11.2022

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

Ortsbeiratsinitiative zur Benennung des Quartiersplatzes Schönhofviertel in Mara-Jakisch-Platz

18.10.2022 | Aktualisiert am: 09.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2022, OF 220/7 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Benennung des Quartiersplatzes Schönhofviertel in Mara-Jakisch-Platz Vorgang: OI 34/21 OBR 7 Satz 5 im Beschluss der OI 34 vom 23.02.2021, entstanden aus der OF 561/7 vom 18.01.2021 wird aufgehoben. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den zukünftigen Quartiersplatz "Mara-Jakisch-Platz zu benennen. Begründung: In der OF 561/7 vom 18.1.2021 wurde interfraktionell vereinbart, dass die Straßen im Schönhofviertel nach Frauen benannt werden sollen. In der Debatte um die Benennung der Straßen und des Platzes im Neubaugebiet Schönhofviertel hat der Ortsbeirat entgegen seiner ursprünglichen Auffassung (Benennung des Platzes zu einem späteren Zeitpunkt im Benehmen mit den zukünftigen Bewohnern) geändert. Deshalb wird für den Platz ein Name vorgeschlagen, der in der Diskussion um die Umbenennung der Kasernenstraße alternativ genannt wurde. Der Vorschlag "Mara Jakisch" bezieht sich auf das Schicksal einer Frau, die zu Unrecht von sowjetischen Militärs verhaftet wurde und jahrelange Zwangsarbeit in sibirischen Arbeitslagern verrichten musste. Sie hat die Strapazen trotz schwerwiegender Erkrankungen und dank der Solidarität der mitgefangenen Frauen überlebt. Nach ihrer Entlassung hat sie fast 50 Jahre, also beinahe ihr halbes Leben, im unmittelbar angrenzenden Bereich in Bockenheim gelebt. Somit ist der Bezug zu Frankfurt und sogar zur Lokalität gegeben. Die Benennung des zukünftigen Platzes in "Mara-Jakisch-Platz" würde der sehr späten Rehabilitierung - da war sie 90 Jahre alt - die notwendige Würdigung und Ehrung hinzufügen. Ihre Vita wird im Folgenden genauer beschrieben. Quellen: Susanne Schädlich: "Herr Hübner und die sibirische Nachtigall", Gespräch mit Christoph Busch, ehemaliger Pfarrer aus Bockenheim. Anlage 1 (ca. 47 KB) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP BFF ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 23.02.2021, OI 34 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Initiative OI 14 2022 Die Vorlage OF 220/7 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL

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Initiative Ortsbeirat 7

Neuer Straßenname

04.10.2022 | Aktualisiert am: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Initiative vom 04.10.2022, OI 11 entstanden aus Vorlage: OF 195/7 vom 15.08.2022 Betreff: Neuer Straßenname Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die Kasernenstraße in "Brigitte-Frauendorf-Straße" umzubenennen. Wie mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung vereinbart, soll der neue Straßenzuschnitt und die Vergabe der Hausnummern gemäß beiliegender Skizze erfolgen. Der Ortsbeirat 7 hat initiiert, dass im Schönhof-Viertel drei Straßen nach Frauen benannt werden, die Opfer der Nazidiktatur wurden. Es wurde parteiübergreifend vereinbart, dass eine weitere Straße - die Kasernenstraße - nach einer Frau benannt werden soll, die Opfer politischen Unrechts in der DDR/SBZ wurde. Brigitte Frauendorf wurde 1949 auf der Flucht mit ihren Eltern von einem Teil Deutschlands zum anderen als Elfjährige von Grenzpolizisten erschossen. Ziel der Flucht war offensichtlich das Rhein-Main-Gebiet, in dem ihre Großeltern wohnten. Die Kasernenstraße sollte nach einer Frau benannt werden, die Opfer der sowjetischen Machtpolitik wurde. Anlage 1 (ca. 121 KB) Anlage 2 (ca. 115 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 12.10.2022

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

Neuer Straßenname für die bisherige Kasernenstraße

20.09.2022 | Aktualisiert am: 17.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 198/7 Betreff: Neuer Straßenname für die bisherige Kasernenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Namen Mara Jakisch in das Verzeichnis der benennenden Straßennamen aufzunehmen. Er bittet den Magistrat außerdem, die bisherige Kasernenstraße in "Mara-Jakisch-Straße" umzubenennen. Begründung: In der OF 561/7 vom 18.1.2021 wurde interfraktionell vereinbart, dass die Straßen im Schönhofviertel nach Frauen benannt werden sollen. Die Kasernenstraße sollte zudem nach einer Frau benannt werden, die Opfer der sowjetischen Machtpolitik wurde. Der Vorschlag "Mara Jakisch" bezieht sich auf das Schicksal einer Frau, die zu Unrecht von sowjetischen Militärs verhaftet wurde und jahrelange Zwangsarbeit in sibirischen Arbeitslagern verrichten musste. Sie hat die Strapazen trotz schwerwiegender Erkrankungen und dank der Solidarität der mitgefangenen Frauen überlebt. Nach ihrer Entlassung hat sie fast 50 Jahre, also beinahe ihr halbes Leben, im unmittelbar angrenzenden Bereich in Bockenheim gelebt. Somit ist der Bezug zu Frankfurt und sogar zur Lokalität gegeben. Die Benennung der Kasernenstraße in "Mara-Jakisch-Straße" würde der sehr späten Rehabilitierung - da war sie 90 Jahre alt - die notwendige Würdigung und Ehrung hinzufügen. Ihre Vita wird im Folgenden genauer beschrieben. Quellen: Susanne Schädlich: "Herr Hübner und die sibirische Nachtigall", Gespräch mit Christoph Busch, ehemaliger Pfarrer aus Bockenheim. Anlage 1 (ca. 233 KB) Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.08.2022, OF 195/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 11 2022 Anregung an den Magistrat OM 2795 2022 1. Die Vorlage OF 195/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den Tenor der Satz "Wie mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung vereinbart soll der neue Straßenzuschnitt und die Vergabe der Hausnummern gemäß beiliegender Skizze erfolgen." angefügt wird, der letzte Satz der Begründung gestrichen wird und stattdessen der Satz "Die Kasernenstraße sollte nach einer Frau benannt werden, die Opfer der sowjetischen Machtpolitik wurde." angehängt wird. 2. Die Vorlage OF 198/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald und Westend

25.08.2022 | Aktualisiert am: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 458/2 Betreff: Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald und Westend Vorgang: EA 131/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine Müllgarage aufzustellen und dadurch zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beizutragen. Die Müllgaragen sind so zu platzieren, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. Wo nicht weiter präzisiert (z.B. "Alter Rebstockpark"), sollte die geeignete Stelle durch die FES identifiziert werden. 1. Jordanischer Park 2. Ecke Adalbertstraße/Homburger Straße, Umgebung Pizzeria Da Cimino 3. Ecke Homburger Straße/Robert-Mayer-Straße 40, Umgebung Reinigung, zwischen den Bänken der kleinen Grünanlage 4. Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb des Park-Café 5. Grüneburgpark, Platz unterhalb des Rothschild-Denkmals 6. Grüneburgpark, an der dem Rothschild-Denkmal angrenzenden Wiese 7. Odina-Bott-Platz, neben dem Eingang zur U-Bahn Station 8. Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei 9. Rothschildpark, Umgebung Opernturm 10. Grüneburgweg, an der ARAL-Tankstelle, neben den beiden Glascontainern 11. Ecke Grüneburgweg/Oberlindau, vor der ehem. Filiale der Deutschen Bank 12. Westendplatz, rückseitig zum Spielplatz 13. Bushaltestelle Altkönigstraße (M36), Umgebung Erich-Fromm-Platz 14. Leipziger Straße, Höhe Hausnummer 9, neben den Glascontainern 15. Juliusstrasse, vor dem Penny-Supermarkt 16. Rohmerplatz 17. Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz 18. Alter Rebstockpark 19. Neuer Rebstockpark, Umgebung Spielplatz Rebstock West 20. Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage 21. Carlo-Schmid-Platz, Umgebung Rewe-Supermarkt 22. Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße 23. Leipziger Straße, Umgebung Woolworth-Gebäude 24. Kurfürstenplatz, Umgebung Brunnen 25. Knöterichweg, am Rande des Volkspark Nidda, Umgebung Sitzgruppe mit Bäumen zwischen dem Bolz-/Cricket-Platz und dem geschotterten Bolzplatz im Umfeld der Sportplätze des VFR Bockenheim 26. Kirchplatz, Umfeld U-Bahn Aufgang gegenüber Appelsgasse 27. Ecke Kiesstraße/Jordanstraße 28. Bockenheimer Warte 29. Friedrich-Naumann-Platz, Kuhwaldsiedlung 30. Zeppelinallee Begründung: Zur Finanzierung der Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt 2022 zusätzlich 54.000 EUR eingestellt. Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die an müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2022, OF 521/2 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 458/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 458/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3097 2022 1. Die Vorlage OF 458/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 521/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 521/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Neuer Straßenname

15.08.2022 | Aktualisiert am: 17.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2022, OF 195/7 Betreff: Neuer Straßenname Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die "Kasernenstraße" in "Brigitte Frauendorf-Straße" umzubenennen. Begründung: Der Ortsbeirat 7 hat initiiert, dass im Schönhofviertel drei Straßen nach Frauen benannt wurden, die Opfer der Nazi-Diktatur wurden. Es wurde parteiübergreifend vereinbart, dass eine weitere Straße - die Kasernenstraße - nach einer Frau benannt werden soll, die Opfer politischen Unrechts in der DDR / SBZ wurde. Brigitte Frauendorf wurde 1949 auf der Flucht mit ihren Eltern von einem Teil Deutschlands zum anderen als elfjährige von Grenzpolizisten erschossen. Ziel der Flucht war offensichtlich das Rhein-Main-Gebiet, in dem ihre Großeltern wohnten. Das Erschießen von Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze ist beispielhaft für das zweite totalitäre System auf deutschem Boden. Anlage 1 (ca. 121 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.09.2022, OF 198/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 195/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 11 2022 Anregung an den Magistrat OM 2795 2022 1. Die Vorlage OF 195/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den Tenor der Satz "Wie mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung vereinbart soll der neue Straßenzuschnitt und die Vergabe der Hausnummern gemäß beiliegender Skizze erfolgen." angefügt wird, der letzte Satz der Begründung gestrichen wird und stattdessen der Satz "Die Kasernenstraße sollte nach einer Frau benannt werden, die Opfer der sowjetischen Machtpolitik wurde." angehängt wird. 2. Die Vorlage OF 198/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Zukunft der Sophienschule als Franckeschule und IGS Johanna Tesch bis 2029 in Bockenheim?

12.07.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.07.2022, OF 439/2 Betreff: Zukunft der Sophienschule als Franckeschule und IGS Johanna Tesch bis 2029 in Bockenheim? Vorgang: OM 6761/20 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob die Räumlichkeiten für die Johanna-Tesch Gesamtschule in Frankfurt Bockenheim bis zum geplanten Umzug zum Schuljahr 2029/2030 (vgl. Schulentwicklungsplan) ausreichend sein werden und ob beabsichtigt ist, den Ausweichstandort am Knöterichweg bis zu diesem Zeitpunkt aufrecht zu erhalten, 2. zu informieren, wann mit der Planung des Standorts des nach dem neuen Schulentwicklungsplans vorgesehenen neuen IGS für die Bildungsregion Mitte begonnen wird und sodann gegebenenfalls den zuständigen OBR 2, falls ein Standort im Bezirk II als Teil der Bildungsregion Mitte einzubeziehen und 3. den OBR 2 und die zuständige Kinderbeauftragte in die Planung der Grundschulbezirke einzubeziehen, die sich daraus ergeben, dass in der ehemaligen Sophienschule nun doch keine eigenständige Grundschule eingerichtet wird. Begründung: Zu 1. Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, dass die Stadt Frankfurt durch Neugründungen auf den gestiegenen Bedarf an Schulplätzen reagiert. Auch befürwortet der Ortsbeirat einmal geschaffene Ausweichstandorte, wie am Knöterichweg, weiter zu nutzen, bis die dauerhaften Standorte errichtet worden sind, um unnötige Mehrkosten durch Auf- und Abbauten von Ausweichstandorten zu vermeiden. Da jedoch bereits jetzt die ehemalige Sophienschule nicht mehr ausreichend Räumlichkeiten für die IGS bietet, bittet der Ortsbeirat um Informationen hinsichtlich etwaiger möglicher zusätzlicher Erweiterungen des vorläufigen Schulstandorts der Johanna-Tesch-Schule. Zu 2. Schließlich begrüßt der Ortsbeirat das Vorhaben, dem gestiegenen Bedarf durch Neugründung einer IGS in der Bildungsregion Mitte gerecht werden zu wollen. Maßnahmen im Bereich der Schulgründungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass es sich mitunter als nicht ganz einfach herausstellt, geeignete Schulstandorte zu finden, weshalb der Ortsbeirat eine frühzeitige Information auch der Bürger vor Ort wünscht, insbesondere sofern abermals eine Interimslösung, wie bei Gründung der Johanna-Tesch-Schule geschehen, erwogen werden sollte. Zu 3. Leider ist die OF 1206/2 vom 26.10.2020 unbeantwortet geblieben. Der Ortsbeirat begrüßt die dem Schulentwicklungsplan zu entnehmende Antwort, dass die Sophienschule keine separate Grundschule sondern ein Ergänzungsstandort der bestehenden Franckeschule werden soll. Der Ortsbeirat würde eine enge Abstimmung bezüglich der Grundschulbezirke unter Einbeziehung der Kinderbeauftragten und Horteinrichtungen, eventuell verbunden mit einem Ortstermin an der neuen Grundschule an der Kaufunger Straße, begrüßen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6761 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 32 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 439/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2746 2022 Die Vorlage OF 439/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 2.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, FDP und LINKE. gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Fahrradbügel für die Salvador-Allende-Straße

10.05.2022 | Aktualisiert am: 09.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2022, OF 384/2 Betreff: Fahrradbügel für die Salvador-Allende-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Salvador-Allende-Straße, zwischen Hersfelder Straße und Rödelheimer Straße, vor dem Jugend- und Sozialrathaus Bockenheim und der Hausnummer 9, je einen PKW-Parkplatz mit fünf Fahrradbügeln zu bestücken. Begründung: Anregung von Anwohnenden. In dem genannten Bereich befinden sich im Straßenbereich ca. 22 PKW-Stellplätze, aber keine Fahrradbügel, an die ein Fahrrad sicher abgeschlossen werden kann. In dem Streckenabschnitt befinden sich diverse Unternehmen und soziale Einrichtungen, wie z.B. das Jugend- und Sozialrathaus Bockenheim, das Mädchenbüro und weitere Unternehmen, mit Publikumsverkehr. Wie auf dem beigelegten Bild ersichtlich, werden mangels sicheren Fahrradbügeln, die Fahrräder an Pollern auf den Baumscheiben befestigt. Dies trägt nicht gerade zum Wachstum der noch jungen Bäume bei. Anlage: (Quelle: Aufnahme des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2255 2022 Die Vorlage OF 384/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte ", das Mädchenbüro" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung); 2 CDU und 1 FDP (= Enthaltung) bei Abwesenheit LINKE.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und Radweg

06.05.2022 | Aktualisiert am: 07.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2022, OF 164/7 Betreff: Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und Radweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob am Rande des Niddaparks der ca. 200 m lange Abschnitt der derzeitigen Baustraße zwischen der A66 -Brücke und der Bahnunterführung am südlichen Ende der Straße "Am Ginnheimer Wäldchen" ("EÜ Reichelstraße") nach Ende der Bauarbeiten rund um den S6-Ausbau als Fuß- und Radweg ausgebaut und dauerhaft als neue Verbindung erhalten werden kann. Derzeit wird die S6, die sich auf der Strecke der Main-Weser-Bahn zwischen Westbahnhof und Bad Vilbel befindet, von 2 auf 4 Gleise ausgebaut. Dafür wurden zahlreiche temporäre Baustraßen angelegt, die nach Abschluss der Baumaßnahme planmäßig zurück gebaut werden sollen. Der oben angegebene Teilabschnitt führt durch unseren Ortsbezirk. Bisher muss man an dieser Stelle die dortige Kleingartenanlage westlich der Bahnstrecke über eine Schleife durch den Niddapark umgehen oder umfahren. Die Route entlang der S6 von Bockenheim nach Heddernheim und Eschersheim (Kasseler Str. - Salvador-Allende-Str. - Knöterichweg - Unterführung Bockenheim Sport-Uni - Am Ginnheimer Wäldchen - Niedwiesenstraße) ist schon heute attraktiv für den Radverkehr, denn sie besteht aus nahezu autofreien bzw. wenig von Kfz befahrenen Nebenstraßen mit Tempo 30. Es ist auch eine ausgeschilderte Radroute im städtischen Radroutennetz, das in den letzten Jahren entwickelt und umgesetzt wurde. Diese Radroute würde durch die neue Verbindung um rund 200 Meter verkürzt werden. Dafür würden eine kurvenreiche Strecke durch ein Waldstück und zwei enge Kreuzungen entfallen. Der Weg durch das Waldstück ist insbesondere bei Dunkelheit und bei Nässe eine Problemstelle, weil der Weg unbefestigt, kurvenreich und unübersichtlich ist. Der ADFC und andere Akteur*innen wünschen sich, dass unbefestigte Radrouten langfristig befestigt werden. Darauf könnte dort im Waldstück dann verzichtet werden. Die neue Verbindung würde die Fahrzeit für den Radverkehr deutlich verkürzen und den Radverkehr somit insgesamt noch attraktiver machen. Außerdem würde der alte Weg durch den Niddapark damit voraussichtlich erheblich vom Radverkehr entlastet werden und würde dadurch attraktiver für Menschen, die dort spazieren gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2163 2022 Die Vorlage OF 164/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Kleiner Weg, große Probleme

13.04.2022 | Aktualisiert am: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2022, OF 344/2 Betreff: Kleiner Weg, große Probleme Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der privaten Eigentümerin des ca. 80m langen Weges zwischen Von-Bernus-Park und Salvador-Allende-Straße 1, Lösungen für folgende Problemstellungen zu erarbeiten: 1. Abends ist der Weg nicht beleuchtet und stellt daher einen Angstraum dar. 2. Der Weg ist zu schmal, obwohl sich dort Fahrradfahrende, zu Fuß Gehende und aufgrund der Kitas auch Eltern mit Kinderwagen begegnen. 3. Der Weg vermüllt immer wieder stark und wird aber trotz vieler Nachfragen bei der FES nicht gereinigt, mit der Begründung, es sei ein Privatweg. 4. Der Weg wird direkt vor dem Übergang in die Kasseler Straße immer wieder verbotswidrig zugeparkt. Dieses bedeutet ein Sicherheitsrisiko. 5. Der Belag aus Kunststoff-Gittersteinen hat bei Regen und Nässe eine hohe Rutschgefahr. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten darzulegen, welche Bereiche genau sich in städtischer, welche sich in privater Hand befinden und wie sich die vertragliche Situation einer öffentlichen Nutzung zwischen beiden Partnerinnen darstellt. Begründung: Anregungen von Anwohnenden und Nutzenden des Weges (Quelle: Der Ersteller der Fotos ist dem Antragsteller mit Namen und Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2098 2022 Die Vorlage OF 344/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Maßnahmen gegen falsch parkende Autos in der Hausener Obergasse

07.03.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 124/7 Betreff: Maßnahmen gegen falsch parkende Autos in der Hausener Obergasse Auf Initiative des Ortsbeirates wurden im Jahr 2021 Fahrradbügel vor dem Zebrastreifen am Kiosk und der Postfiliale in Hausen eingerichtet, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Leider hat sich dafür das Falschparker-Problem nun auf den schmalen Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite verlagert. Dort wird während der Öffnungszeiten der Postfiliale jetzt nahezu dauerhaft auf dem Gehweg geparkt, manchmal bis zu vier Fahrzeuge, so dass ein Durchkommen für Fußgänger*innen insbesondere mit Kinderwagen oder Rollstuhl häufig nicht mehr möglich ist. Der betroffene Gehweg ist im Schulwegplan der Stadt Frankfurt als empfohlener Fußweg markiert und bindet ein großes Gebiet an die Kerschensteinerschule an, das die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße, Peter-Zenger-Straße, Am Fischstein, Pfannmüllerstraße und den kompletten Industriehof umfasst. Entsprechend stark ist der Gehweg von Schüler*innen frequentiert. Der Ortsbeirat hält es deswegen für dringend erforderlich, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg von falsch parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat daher auf, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Einrichten von Kurzzeitparkplätzen Die Parkfläche, die vor den neuen Radbügeln in Höhe Hausener Obergasse Hausnr. 51 verblieben ist, soll für Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden (z.B. Kurzzeitparken 10 Minuten, Lieferzone, eingeschränktes Halteverbot oder ähnliches). Die Parkfläche bietet Platz für drei Kfz. Die zeitliche Gültigkeit der Kurzzeit-Parkregelung könnte auf Mo-Fr 7-18 Uhr begrenzt werden (ggf. auch samstags vormittags). Begründung: Der genannte Zeitraum bietet sich an, da dieser sowohl die Öffnungszeiten der Postfiliale als auch die Schulzeiten einschließt. Außerhalb dieses Zeitraums steht der Platz Anwohner*innen weiterhin uneingeschränkt zum Langzeitparken zur Verfügung. Die temporäre Regelung sollte kaum Auswirkungen auf die allgemeine Parksituation im Stadtteil Hausen haben, der primär ein Wohngebiet ist. So ist Beobachtungen nach die Parksituation nur dann sehr angespannt, wenn die Menschen zuhause sind oder Veranstaltungen in der Hausener Brotfabrik stattfinden. Beides betrifft nur die Abend- und Nachtstunden sowie das Wochenende. Tagsüber gibt es durchaus viele freie Parkplätze für Autos. Nicht einfach ist es jedoch für größere Fahrzeuge in Hausen. Und das ist ein weiteres Problem. Für die DHL-Fahrzeuge, die die Postfiliale mehrfach täglich beliefern, gibt es aufgrund ihrer größeren Ausmaße praktisch keine legalen Parkmöglichkeiten in der Umgebung der Postfiliale. Auch dafür würde ein Kurzzeitparkbereich zwar nicht mit Garantie, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Parkmöglichkeit für die Transporter bieten. 2. Weitere Poller am Gehweg errichten Zusätzlich sollten vor den beiden Nachbargebäuden der Postfiliale, also Hausener Obergasse Hausnr. 32-34 und 30 weitere Poller am Rande des Gehwegs aufgestellt werden, wie es direkt vor der Postfiliale (Hausnr. 36) bereits passiert ist. Die Bewohner*innen der Hausnr. 32-34 haben inzwischen sogar aus eigener Initiative Pflanzkübel beidseitig neben ihrem Hauseingang auf dem Gehweg aufgestellt, da sie sonst wohl manchmal nicht mehr aus der eigenen Haustür raus kämen, weil Autos direkt davor parken würden. Abbildung 1 vollgeparkter Gehweg, Quelle privat Abbildung 2, mögliche Lösung, Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1870 2022 Die Vorlage OF 124/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1. das Wort "gegebenenfalls" am Beginn des letzten Klammerzusatzes durch das Wort "und" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend

06.03.2022 | Aktualisiert am: 30.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 318/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zwischen Bockenheim und Westend im südlichen Teil des Niddaparks, z.B. nördlich der dort verlaufenden Bahnlinie und westlich vom Makkabi Tennis & Swash Park, einen Trimm-Dich-Pfad mit einem natürlichen Bodenuntergrund zu gestalten, der von Bockenheim z.B. über die Sophienstr. und Knöterichweg und vom Westend her z.B. über den Grüneburgpark über die Autobahnbrücke erreichbar ist, s.u. Anlage 1 mit Karte und Skizze für eine mögliche Wegführung. Es wird angeregt, dass der Weg die Fitnessanlage Niddatal mit seinen bereits vorhandenen Fitnessgeräten integriert wird, um so die Kosten für Geräte an anderen Fitness-Stationen geringer halten zu können. 2. Entlang des Trimm-Dich-Pfades ca. 10 Fitness-Stationen mit einigen Outdoor-Geräten einzurichten, wobei an ca. 5 Stationen Outdoor-Geräte, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, eingerichtet und die anderen 5 Stationen markiert und beschildert werden könnten mit Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht, um so die Kosten zu reduzieren. 3. Schilder, die durch den Parcours führen und ihn ausweisen, beginnend in Bockenheim und im Westend, anzubringen. 4. Den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs in Ziff. 1 im Frühjahr 2022 nachzusäen und dadurch zu begrünen, siehe Fotos 1-3 in Anlage 2. 5. Bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten und den kleinen Teich nachzubessern bzw. neu anzulegen, s. Fotos 4-5 in Anlage 2. Hierfür soll für die Übernahme der erforderlichen Sach- und Personalkosten bzw. Kosten aufgrund der Beauftragung von Dritten der Haushalt in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen mit 45.000,- Euro aufgestockt werden. Begründung: Anregung von Bewohnern Bockenheims und des Westends Der Niddapark wird von zahlreichen Bewohnern/ Bewohnerinnen, Spaziergängern/ Spaziergängerinnen und anderen Sporttreibenden aus Bockenheim, dem Westend und der ganzen Stadt intensiv zum Joggen und spazieren gehen und für andere Sportarten genutzt. Weite Teile des Wegs sind z.B. als Schotterwege gestaltet und fügen sich bereits heute schön in den Niddapark ein. Einzelne andere Stellen bestehen aus harten Teerwegen und es wird angeregt, diese Stellen des Trimm-Dich-Pfads ebenfalls durch einen natürlichen Bodenuntergrund, z.B. Naturweg oder Schotterweg, zu ersetzen. Dieser ist für Sportreibende und Nutzer/ Nutzerinnen gesünder und trägt damit zur Volksgesundheit der Frankfurter und Frankfurterinnen (m/d/w) bei. Zudem wird angeregt, die Aufenthaltsqualität im Niddapark zusätzlich zu steigern, indem entlang des in Ziff. 1 genannten Weges die dortigen Rasenflächen im Frühjahr 2022 nachgesät und begrünt werden. Zudem unterstützt die Aufforstung der vorhandenen Bäume insbesondere in der Nähe der Fitnessanlage Niddapark (Ziff. 5) das Bestreben der Koalition im Römer, Frankfurt klimaneutral zu gestalten, s.u. die Fotos in Anlage 2. Dabei würde eine Nachbesserung bzw. Neugestaltung des bereits vorhandenen kleinen Teiches bei der Fitnessanlage Niddapark die Attraktivität des Niddaparks und des Trimm-Dich-Pfades zusätzlich erhöhen. Gerade in Pandemiezeiten sollte der ‚grüneren' und gesünderen Gestaltung der unmittelbaren Lebensbedingungen vor der ‚eigenen Haustüre" ein besonderer Stellenwert auch im Haushalt eingeräumt werden. Dieser vergleichsweise überschaubare finanzielle Aufwand käme der breiten Bevölkerung Bockenheims und des Westends und allen Frankfurtern und Frankfurterinnen zu Gute und könnte einen zusätzlichen Beitrag leisten, die Klimaziele in Frankfurt am Main zu erreichen. Der Trimm-Dich-Pfad wäre aus Bockenheim sehr gut über z.B. die Sophienstraße aber auch die nördlich von der Sophienstraßen gelegenen Straßen und Wege, wie z.B. über die Frauenlobstraße, erreichbar, siehe die Karte in der Anlage 1. Aus dem Westend wäre er ebenfalls sehr gut erreichbar über den bereits vorhandenen Weg vom Grüneburgweg über die Autobahnbrücke entlang der A66. Die Integration des Trimm-Dich-Pfades und seine Anbindung über bereits vorhandene Wege reduzieren die Kosten für dieses Projekt erheblich. Ein typischer Trimm-Dich-Pfad sieht ca. 15 bis 20 Fitness-Stationen vor. [1] Es wird angeregt, den Trimm-Dich-Pfad an der vorhandenen Fitnessanlage Niddatal, die einige Fitnessgeräte hat, vorbeizuführen, und ca. 10 weitere Fitness Stationen mit einem ganzheitlichen Ansatz und Übungen für den ganzen Körper, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, einzurichten. Dabei sollen aus Kostengründen ca. die Hälfte der Fitness-Stationen mit Outdoor-Geräten und die andere Hälfte mit einer Beschilderung für Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht ausgestattet werden. Die Details sollten bei der konkreten Planung festgelegt werden. Die Kosten werden auf ca. Euro 45.000 geschätzt unter folgenden Annahmen: - Ca. 5 Fitness-Stationen sollen mit Outdoor Sportgeräten ausgestattet werden. Die Kosten für die Geräte, den Bodenbelag und die Montagekosten werden auf ca. 2.000 bis 3.500 Euro pro Fitness-Station und damit insgesamt auf ca. 15.000 Euro geschätzt.[2] - Um die Kosten zu reduzieren, wird angeregt, an den anderen 5 Fitness-Stationen keine Outdoor Sportgeräte, sondern Übungen ohne Geräte, basierend auf dem eigenen Körpergewicht, vorzusehen und diese an Tafeln zu beschreiben. Hierfür werden ca. 5.000 Euro für Schilder für die Kennzeichnung der jeweiligen Station und die Beschreibung der Sportübung geschätzt (d.h. 1.000 Euro pro Station). - Hinzukommen kommen geschätzt ca. weitere 25.000 Euro (i) zur Beschilderung des Trimm-Dich-Pfads, (ii) die Ersetzung des Teerbelags an einzelnen wenigen Stellen mit einem natürlichen Belag, z.B. Naturweg oder Schotterweg (z.B. westlich des Makkabi Tennis & Swash Park), (iii) bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten, und (iv) den kleinen Teich nachzubessern, und dafür den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs im Frühjahr 2022 nachzusäen und zu begrünen. Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Anlage 2: Fotos Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Markiert Weg Markiert den Bereich des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Quelle: Google Maps Fotos 1-3 zu Ziff. 4 (Rasen und Begrünung) aus Bockenheim kommend vor Autobahnbrücke A66 Fotos 4-5 zu Ziff. 5 (bei Fitnessanlage Niddapark) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 133 2022 Die Vorlage OF 318/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern

03.03.2022 | Aktualisiert am: 30.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 295/2 Betreff: Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Farbmarkierungen insbesondere des Zebrastreifens auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße (Höhe zwischen Knöterichweg und Ginnheimer Landstraße 39) erneuert wird. In diesem Zuge sollen auch die sonstigen Farbmarkierungen auf der Ginnheimer Landstraße -soweit verblichen- erneuert werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger machen auf die verblichenen Farbmarkierungen auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße aufmerksam, was u.a. den benannten Zebra-Streifen betrifft. Parallel wurde diese Bitte auch in den Mängelmelder der Stadt Frankfurt eingestellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1863 2022 Die Vorlage OF 295/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Antragstenors nach den Worten "(Höhe zwischen Knöterichweg und Ginnheimer Landstraße 39) erneuert" die Worte "und durch ein taktiles Leitsystem ergänzt" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Verkehr, 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen

23.02.2022 | Aktualisiert am: 30.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Verkehr, 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 ein neues Produkt "Potenzial für Baumpflanzungen im Straßenraum" in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen mit jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE, Amt 66) in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt (Amt 67) sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand in den beteiligten Ämtern abzudecken wird im Stellenplan - in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer), sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist, - und in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen ebenfalls eine weitere Stelle geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 194 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Bisher werden für Baumpflanzungen im Straßenraum lediglich 100.000 € pro Jahr beim Grünflächenamt (Produktgruppe 22.09) zur Verfügung gestellt. Hierbei geht es zudem um kleinere Maßnahmen und nicht die flächendeckende Ausstattung von Straßen mit Bäumen. Das ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt im Investitionsvolumen und der Zielrichtung ein richtiger Baustein aber allein nicht ausreichend. Ebenso wenig ausreichend ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. So zielen beide Änderungen des Stellenplans nicht einer Erhöhung sondern einer Beibehaltung der Stellenzahl. Da die technischen Arbeiten insbesondere die Trassenuntersuchungen vom Amt für Straßenbau und Erschließung durchgeführt bzw. beauftragt werden, ist die systematische Potentialanalyse für Baumpflanzungen hier anzusiedeln, nicht im Grünflächenamt. Die Bäume im Straßenraum sind im Eigentum und Zuständigkeitsbereich des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Das Grünflächenamt ist hier eher Dienstleister für das Amt für Straßenbau und Erschließung bei der Planung und der Pflege der Bäume. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen

23.02.2022 | Aktualisiert am: 30.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 für das Produkt 5.007519 "Neue Baumstandorte im Straßenraum" jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand abzudecken wird im Stellenplan in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer) geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Die angestrebte Budgetierung entspricht einer Verdopplung des derzeit anvisierten Investitionsvolumens im genannte Produkt. Lediglich 100.000 € pro Jahr in Baumpflanzungen zu investieren ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt nicht angemessen. Ebenso unangemessen ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Mehr Parkraum in der Schönhofstraße

07.02.2022 | Aktualisiert am: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2022, OF 283/2 Betreff: Mehr Parkraum in der Schönhofstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Schönhofstraße, 1. den ersten Schrägparkplatz nach dem Kreuzungsbereich mit der Hersfelder Straße (etwa in Höhe Hersfelder Straße 17/Schönhofstraße 18) in einen Parkplatz für Lastenräder umzuwandeln und entsprechend zu sichern, 2. den Parkraum nach dem Kreuzungsbereich mit der Hersfelder Straße (vor Schönhofstraße 19, siehe Foto) bis zur Straßenlaterne umzugestalten in eine Parkfläche für mindestens vier Roller (gewöhnliche Roller, keinen E-Scooter) und für Fahrräder (Fahrradbügel). Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es in der Schönhofstraße die Möglichkeit gibt, öffentliche Flächen zu entsiegeln und zu begrünen. Darüber hinaus gibt es in der Schönhofstraße Personen, die die Patenschaft für Pflanzkübel übernehmen möchten (Kontaktdaten über den Ortsvorsteher). Der Magistrat wird um rasche Kontaktaufnahme hierzu gebeten, um in einem gemeinsamen Ortstermin die Möglichkeiten dazu zu besprechen. Begründung: Anregung von Anwohnenden, die über einen gravierenden Mangel an sicheren und wohnortnahen Abstellplätzen für Fahrräder und Lastenfahrräder klagen. Die Straße und querende Straßen verfügen bislang über keine Fahrradbügel. Mit der Maßnahme würden daher erstmalig Fahrradstellplätze geschaffen und der vorhandene Parkraum vergrößert. Bei einem Ortstermin wurde zusätzlich festgestellt, dass sich in diesem Bereich der klassische Roller großer Beliebtheit erfreut, es an geeigneten Abstellmöglichkeiten aber mangelt Siehe ebenfalls im Bild). Ebenso wünschen sich die Anwohnenden aus Gründen der Gesundheits- und Biodiversitätsförderung sowie Klimawandelanpassung (mehr) Grün in einer gänzlich unbegrünten Straße. Foto Schönhofstraße 19 Bild: Daniel Brenner Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 191/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1615 2022 1. Die Vorlage OF 191/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 283/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Vermüllung und Leerstand der Fritzlarer Straße 32 beenden

31.01.2022 | Aktualisiert am: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 277/2 Betreff: Vermüllung und Leerstand der Fritzlarer Straße 32 beenden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten, 1. sich mit der*m Eigentümer*in der Fritzlarer Straße 32 ins Benehmen zu setzen, um sowohl die Vermüllung, als auch den Leerstand des Gebäudes zu beenden. 2. sofern die*der Eigentümer*in keine eigenen Pläne für eine Beendigung des Leerstandes hat, sich dieser*m gegenüber dafür einzusetzen, hier gemeinschaftliches Wohnen zu ermöglichen. 3. hierfür im Benehmen mit der*m Eigentümer*in einen Kauf der Immobilie durch die KEG zu prüfen, um sie danach über eine Konzeptvergabe dem gemeinschaftlichem Wohnen zuzuführen. Begründung: Weder der Wohnungsleerstand noch die Vermüllung (siehe Abbildung anbei) sind hier akzeptabel und bedürfen einer Beendigung. Hier gemeinschaftliches Wohnen zu installieren ist nicht prioritär. Die Immobilie wäre aber eine sinnvolle Möglichkeit, auch kleinere gemeinschaftliche Wohnprojekte (im Gegensatz zu den sonst eher großen Projekten bei Neubaugebieten) zu fördern, sofern die*der Eigentümer*in selbst keine eigenen Ambitionen hat, hier Wohnraum wieder herzustellen. Quelle: Foto des Antragstellers vom 23.01.2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 32 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 2. und 3. des Antragstenors der Vorlage OF 277/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1624 2022 Die Vorlage OF 277/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren

31.01.2022 | Aktualisiert am: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 279/2 Betreff: Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren Vorgang: OM 465/21 OBR 2; ST 2119/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten unter Bezugnahme auf ST 2119 und die zugrundeliegende OM 465, den Knöterichweg auf einer Höhe abzusperren, dass die DRK-Unterkunft für Geflüchtete weiterhin angefahren werden kann. Die Sperrung ist - wie in der OM 465 ausgeführt - auch an einer Stelle möglich, an der nur noch die Schule angefahren werden müsste, zumal die Bauarbeiten an den Bahngleisen auf Höhe des Knöterichwegs nach Auskunft der Deutsche Bahn AG abgeschlossen sind. Begründung: Die Unterkunft für Geflüchtete des DRK kann weiterhin angefahren werden, wenn dem Vorschlag aus OM 465 gefolgt wird und die Zufahrt erst nach der Einfahrt zur Unterkunft durch Poller oder eine Schranke gesperrt wird. Auch sind nach Auskunft der Deutsche Bahn AG die Gleisarbeiten an der S-Bahnlinie S6 sind abgeschlossen, sodass tatsächlich nur noch der Auslagerungsstandort der Schule angefahren werden muss. Möglicherweise könnte man auch den Knöterichweg erst kurz vor den Sportplätzen, an der hier abgebildeten Stelle, sperren, dann wäre die Zufahrt zum Unisportgelände und der DRK-Flüchtlingsunterkunft weiterhin befahrbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 465 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1626 2022 Die Vorlage OF 279/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und Abwesenheit 1 SPD

Partei: FDP

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Anregung Ortsbeirat 2

Maßnahmen zum Drosseln der überhöhten Geschwindigkeiten auf der Breitenbachbrücke

17.01.2022 | Aktualisiert am: 17.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2022, OA 132 entstanden aus Vorlage: OF 221/2 vom 30.12.2021 Betreff: Maßnahmen zum Drosseln der überhöhten Geschwindigkeiten auf der Breitenbachbrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Breitenbachbrücke durch Entfall der jeweiligen rechten Fahrspur in beide Fahrtrichtungen für den Pkw-Verkehr einspurig zu gestalten. Die Nutzung der freiwerdenden Fahrspuren soll der Planung des Radschnellwegs "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" zuträglich sein und die Umsetzung dieses Radschnellwegs sofern möglich beschleunigen, keinesfalls jedoch verzögern. Begründung: Regelmäßig werden auf der Breitenbachbrücke bei Kontrollen massive Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt. Auf jeder Straßenseite existieren mindestens zwei Fahrspuren, die nach der Brücke in Richtung Bockenheim in einspurige Straßen münden. Dies bedeutet, dass die zweite Spur für den Verkehrsfluss nicht notwendig ist, sondern lediglich zum Überholen und Rasen einlädt. Der Ortsbeirat hat von den Ämtern bereits mündlich erfahren, dass die einspurige Ausgestaltung der Breitenbachbrücke umsetzbar ist und den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen würde. Die Planung des Radschnellwegs "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" soll berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die hier angeregte Maßnahme in den langfristigen und ganzheitlichen Zusammenhang der bestehenden Planung passt. Die Entstehung eines breiten, baulich getrennten Radwegs entsprechend der Radschnellwegstandards soll durch die hier angeregte Maßnahme begünstigt, keinesfalls jedoch verzögert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 219 Bericht des Magistrats vom 05.12.2022, B 452 Bericht des Magistrats vom 24.07.2023, B 301 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 14.02.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 132 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage OA 132 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1268, 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 14.02.2022

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

Mobilität im Schönhofviertel

04.01.2022 | Aktualisiert am: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2022, OF 98/7 Betreff: Mobilität im Schönhofviertel Vorgang: OM 346/21 OBR 7; ST 2063/21; OM 6112/20 Das Schönhof-Viertel bietet als neues Stadtquartier die Möglichkeit, das Wohnen und Leben im urbanen Raum neu zu denken und gemäß den Anforderungen der Klimakrise zu planen. Hierzu ist es für uns unter anderem unerlässlich, den Bewohner*innen die Entscheidung für moderne, städtische Mobilität zu ermöglichen und die Abhängigkeit von privaten PKW zu minimieren. Dies wird durch eine direkte und hochfrequente Anbindung an einen verlässlichen ÖPNV, gute und sichere Radinfrastruktur und Leih-Optionen für PKW und (Lasten-) Räder ermöglicht. Die meisten Bewohner*innen werden diese Entscheidung bei Einzug treffen, daher ist es wichtig, die Rahmenbedingungen bis dahin bereits geschaffen zu haben. Durch weniger Autoverkehr, der Schadstoffe ausstößt, Platz wegnimmt, Lärm verursacht sowie eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen darstellt, wird die Lebensqualität Aller im Quartier und der Umgebung erhöht. Erreichbarkeit ÖPNV Eine zügige Erreichbarkeit des Westbahnhofs muss schnellstmöglich sichergestellt werden. Dass weder die Unterführung in der Verlängerung des Birkenwegs (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) bis zum Beginn der Bebauung fertiggestellt sein wird, noch andere Möglichkeiten für eine verbesserte Anbindung des Westbahnhofs für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und mobilitätseingeschränkte Personen bisher mitgedacht wurden, stößt beim Ortsbeirat auf Verwunderung, da der Zugang zum Westbahnhof immer als zentral angesehen wurde. Der Ortsbeirat bittet daher, diesen Fehler zu beheben, konkrete Planungen aufzunehmen oder zu beschleunigen. Bei einem Quartier dieser Größe und in dieser Lage auf eine Bus(!)-Anbindung an den S-Bahnhof Rödelheim, die U-Bahnstation Industriehof zu oder eine 400m entfernte Straßenbahnhaltestelle zu verweisen, wird den Erfordernissen klimagerechter Mobilitätspolitik nicht gerecht und schafft kein wohnortnahes, kapazitätsstarkes Angebot des ÖPNV. Bereits mehrfach hat der Ortsbeirat auf einen Ausbau der bestehenden ÖPNV-Infrastruktur zur Erschließung des neuen Stadtviertels gedrängt und z.B. durch die OM 6112/2020 auch Vorschläge eingereicht. Der Status quo städtischer Mobilität. reicht nicht aus, um Bewohner*innen zu motivieren, auf den eigenen PKW zu verzichten, zumal in den Planungen wohl auf eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung verzichten werden soll. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat erneut auf, auf die Forderungen des Ortsbeirats einzugehen. Sichere Fahrradinfrastruktur Darüber hinaus halten wir es für eine ungenutzte Gelegenheit, auf der Valentina-Archipowa-Straße keinen baulich getrennten Radweg anzulegen. Gerade weil diese als Grundnetzstraße ausgewiesen werden und damit Tempo 50 gelten soll, wäre dies wichtig gewesen. Eine zukunftsweisende Fahrradinfrastruktur zu errichten, stellt in diesem Quartier eine hervorragende Möglichkeit dar. Auch eine gute Anbindung an geplante Radschnellwege sollte hier geprüft werden. Im Straßen-Bestandsnetz scheitert die Sicherheit der Radfahrenden viel zu oft an baulichen Vorgaben, die einen gleichberechtigten Mischverkehr verhindern. Daneben ist die Einrichtung von fahrradfreundlichen Nebenstraßen, wie sie momentan auch durch die Umsetzung des Radentscheids entstehen, bzw. Fahrradstraßen- und Fahrradzonen zwingend erforderlich. Weiterhin verbleibt der Magistrat bei vielen Prüfaufträgen, beispielsweise bei der Einrichtung einer Dooring-Zone oder zusätzlichen Radabstellanlagen. Ebenfalls kritisiert der Ortsbeirat den fehlenden Umbau der Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße nach Bockenheim, um diese fit für möglichen Begegnungsverkehr zu machen. Stationsbasierte Mobilität mit Rad und PKW - wenn nötig In der Stellungnahme wird zu den Punkten 2f, 2g, 2h angeführt, dass es keine Betreiber*innen gebe, die eine Aufstellung von E-Ladesäulen beantragt haben, ein öffentliches Car-Sharing anbieten oder Leihräderstationen aufstellen möchten. Es drängt sich die Frage auf, was bisher von Seiten des Magistrats unternommen wurde, auf diese Betreiber*innen zuzugehen. Zwar ist dem Ortsbeirat bekannt, dass die Stadt öffentliche Anlagen dieser Art nicht selbst betreibt oder errichtet, aber stadtnahe Betriebe haben eine besondere Verantwortung und sollten ihrer Vorreiter*innenrolle gerecht werden. Die Mainova (mit der Stadt Frankfurt als größter Anteilseignerin) sitzt nur wenige Meter entfernt, laut eigenem Internet-Auftritt bietet sie Carsharing-Lösungen (1) und betreibt in einem Netzwerk ca. 1000 öffentliche E-Ladestationen (2). Natürlich sind auch andere private Betreiber*innen denkbar. Leihradstationen, sogar für Lastenräder, gibt es ebenfalls zahlreich. Die Bereitstellung einer ausgeprägten Lade-Infrastruktur sollte gerade bei der Entwicklung von neuen Stadtquartieren ambitioniert verfolgt werden, diese ist einer von vielen Bausteinen der Mobilitätswende. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6112 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der SPD-Fraktion und der farbechte/LINKE-Fraktion wird über die Vorlage OF 98/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1390 2022 Die Vorlage OF 98/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, 2 farbechte/LINKE und BFF Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF Ziffer 3.: GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); CDU und farbechte/LINKE (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Maßnahmen zum Drosseln der überhöhten Geschwindigkeiten auf der Breitenbachbrücke

30.12.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2021, OF 221/2 Betreff: Maßnahmen zum Drosseln der überhöhten Geschwindigkeiten auf der Breitenbachbrücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Breitenbachbrücke durch Entfall der jeweiligen rechten Fahrspur in beide Fahrtrichtungen für den PKW-Verkehr einspurig zu gestalten. Die Nutzung der freiwerdenden Fahrspuren soll der Planung des Radschnellwegs "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" zuträglich sein und die Umsetzung dieses Radschnellwegs sofern möglich beschleunigen, keinesfalls jedoch verzögern. Begründung: Regelmäßig werden auf der Breitenbachbrücke bei Kontrollen massive Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt. Auf jeder Straßenseite existieren mindestens zwei Fahrspuren, die nach der Brücke in Richtung Bockenheim in einspurige Straßen münden. Dies bedeutet, dass die zweite Spur für den Verkehrsfluss nicht notwendig ist, sondern lediglich zum Überholen und Rasen einlädt. Der Ortsbeirat hat von den Ämtern bereits mündlich erfahren, dass die einspurige Ausgestaltung der Breitenbachbrücke umsetzbar ist und den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen würde. Die Planung des Radschnellweg "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" soll berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die hier angeregte Maßnahme in den langfristigen und ganzheitlichen Zusammenhang der bestehenden Planung passt. Die Entstehung eines breiten, baulich getrennten Radwegs entsprechend der Radschnellweg-Standards soll durch die hier angeregte Maßnahme begünstigt, keinesfalls jedoch verzögert werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.06.2021, OF 79/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 221/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF erklärt. Beschluss: Anregung OA 132 2022 1. Die Vorlage OF 79/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 221/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Schloßstraße: Info-Banner („Aufsteller“) bitte wechselnd einsetzen

14.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 218/2 Betreff: Schloßstraße: Info-Banner ("Aufsteller") bitte wechselnd einsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es zweckmäßig wäre, die nunmehr in der Schloßstraße aufgestellten Info-Banner bzw. Aufsteller, die in inhaltlich verschiedenen Bannern jeweils adressiert an Kfz- und Fahrradverkehr a.) auf den Umgang mit dem Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw und b.) auf das Nichtbefahren der sog. Dooring-Zone durch den Fahrradverkehr besonders aufmerksam machen, jeweils nach einer Zeit -sagen wir, acht Wochen- wechselnd einzusetzen. Jeweils am Eingang des betroffenen Bereichs Schloßstraße (d.h. Bereich Kreuzung Adalbertstraße in Fahrtrichtung Breitenbachbrücke und Bereich Ecke Rödelheimer Straße in Fahrtrichtung Innenstadt) sind derzeit Info Banner -adressiert an den Fahrradverkehr ("So nicht" wg. sog. Dooring-Zone)- aufgestellt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, falls ein Wechsel der Bebannerung grundsätzlich als ggf. zweckmäßig eingeschätzt wird, insbesondere jeweils am benannten Beginn des betroffenen Bereichs auf der Schloßstraße die Info-Banner nach ca. acht Wochen gegen solche auszuwechseln, die nun auf das Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw aufmerksam machen und somit an den Pkw-Verkehr adressiert sind. Begründung: Insbesondere am Eingang der betroffenen Bereiche könnte ein Wechsel der Bebannerung durch die unterschiedlichen Adressaten der Info-Banner einen guten Effekt haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 218/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1395 2022 Die Vorlage OF 218/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF; 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Mehr Parkraum in der Schönhofstraße

18.10.2021 | Aktualisiert am: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 191/2 Betreff: Mehr Parkraum in der Schönhofstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Schönhofstraße, besonders im Bereich zwischen Hersfelder Straße und Von-Bernus-Park mehrere Parkplätze durch das Aufstellen von (Lasten-)Fahrradbügeln in reine Radparkplätze umzuwandeln. Ebenso wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es in der Schönhofstraße die Möglichkeit gibt, öffentliche Flächen zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: Anregung von Anwohnenden, die über einen gravierenden Mangel an sicheren und wohnortnahen Abstellplätzen für Fahrräder und Lastenfahrräder klagen. Die Straße und querende Straßen verfügen bislang über keine Fahrradbügel. Mit der Maßnahme würden daher erstmalig Fahrradstellplätze geschaffen und der vorhandene Parkraum vergrößert. Ebenso wünschen die Anwohnenden sich aus Gründen der Gesundheits- und Biodiversitätsförderung sowie Klimawandelanpassung (mehr) Grün in einer gänzlich unbegrünten Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.02.2022, OF 283/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 191/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 191/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 191/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1615 2022 1. Die Vorlage OF 191/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 283/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Hersfelder Straße: Verbotswidriges Parken unterbinden

18.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 188/2 Betreff: Hersfelder Straße: Verbotswidriges Parken unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Hersfelder Straße (im Bereich Hausnummer 10-14) das verbotswidrige Parken durch das Aufstellen von (Lasten-)Fahrradbügeln und von Pflanzkübeln zu unterbinden. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf den Kreuzungsbereich mit der Salvador-Allende-Straße und auf die Hersfelder Straße 14 (Kita) zu richten. Es dient zur Kenntnis, dass es mehrere Personen aus den benannten Liegenschaften gibt, die die Patenschaft für die Pflanzkübel übernehmen möchten. Begründung: Beschwerden von Anwohnenden und Nutzenden der Kita über das permanente verbotswidrige Parken (siehe Fotos anbei): Die Hersfelder Straße ist regelmäßig morgens zugeparkt - trotz absoluten Halteverbots. Dadurch wird der Zugang zur Hersfelder Straße 14 erschwert - sowohl für auswärtige Eltern, die ihre Kinder in die Kindertagesstätte der AWO im Erdgeschoss bringen wollen, als auch für Hausbewohner, die das Haus auf dem Weg zu anderen Kindergärten, Schulen und zur Arbeit verlassen. Insbesondere der Kreuzungsbereich Salvador-Allende-Straße / Hersfelder Straße ist durch parkende Autos auf den Gehwegen nur schwer einsehbar. Hinzu kommen Lieferverkehr, Müllwagen, etc., die zeitgleich morgens diese Stelle passieren. Quelle: Urheber der Aufnahmen ist dem Antragsteller namentlich und mit Anschrift bekannt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1051 2021 Die Vorlage OF 188/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Sitzecke in der Fleischergasse/Rödelheimer Straße aufwerten

18.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 196/2 Betreff: Sitzecke in der Fleischergasse/Rödelheimer Straße aufwerten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Sitzecke an der Kreuzung Fleischergasse/Rödelheimer Straße durch folgende Maßnahmen aufgewertet werden könnte: 1. Austausch der in die Jahre gekommenen Sitzgelegenheiten gegen Frankfurter Bänke. 2. Installation von zusätzlichen Mülleimern. 3. Die vorhandene "Begrünung" durch mehr und ansprechendere Bepflanzung ersetzen/ergänzen. Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses wird der Magistrat um Umsetzung gebeten. Begründung: Anwohnende weisen zurecht darauf hin, dass das Plätzchen durchaus Potential hätte, derzeit aber ein eher ödes und oftmals vermülltes Dasein fristet, welches nicht zum Verweilen einlädt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1055 2021 Die Vorlage OF 196/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Neuzuschnitte der Sozialbezirke

16.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 67/7 Betreff: Neuzuschnitte der Sozialbezirke Vorgang: M 210/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der zu erfolgenden Neuzuschnitte der Sozialbezirke im Zuge der M210/2016, folgender Anregung des Ortsbeirats zu entsprechen: Die Sozialbezirke 343,401,402 und 410 bleiben wie aktuell bestehen. Die Sozialbezirke in Praunheim werden neu zugeschnitten: Die Heinrich-Lübke-Siedlung wird dem Sozialbezirk 423 (Westhausen) zugeschlagen und fungiert damit als neuer Sozialbezirk. Der übrige Teil Praunheims bleibt unverändert. In der Sitzung des Ortsbeirats am 29.06.2021 wurden für die o.g. Sozialbezirke Sozialbezirksvorsteher*innen vorgeschlagen. Der Ortsbeirat bekräftigt hiermit diese Vorschlagsliste. Eine Anpassung erfolgt lediglich entsprechend der o. g. Zuschnittsänderung in Praunheim. Dort ist die vorgeschlagene Sozialbezirksvorsteherin fortan für Westhausen und die Heinrich-Lübke-Siedlung zuständig. Eine weitere Zusammenlegung von Sozialbezirken und damit eine Reduzierung der Sozialbezirksvorsteher*innen lehnt der Ortsbeirat ab. Begründung: In der angesprochenen M210/2016 ist eine Reduzierung auf vier Sozialbezirksvorsteher*innen im Ortsbezirk vorgesehen. Dies erachtet der Ortsbeirat aus folgenden Gründen nicht als sinnvoll: Zum einen würde durch die Zusammelegung Westhausens mit den Sozialbezirken 422,424 und 425, da Praunheim laut der M-Vorlage nur noch ein*e Sozialbezirksvorsteher*in zustehen würde, ein zu großer Sozialbezirk Praunheim entstehen. Angesichts des geplanten Konzepts der Sozialraumorientierung des Sozialrathauses Bockenheim, hätte dies eine ungerechtfertigte Arbeitsmehrbelastung zur Folge. Innerhalb dieser Gespräche mit dem Sozialrathaus Bockenheim erfolgte in Absprache der Vorschlag zur o.g. Zuschnittsänderung. Ebenfalls betrachtet der Ortsbeirat eine Zusammenlegung des Sozialbezirks 343 entweder mit dem Sozialbezirk 401 (Rödelheim-Ost) oder 410 (Hausen) als nicht zielführend, wie schon mehrfach dargelegt. Angesichts der Entwicklungen im Bau- und Planungsgebiet Südlich Rödelheimer Landstraße und dem damit verbundenen Anstieg der Einwohner*innenanzahl, ist zu erwarten, dass eine erneute Anpassung bald wieder nötig wird. Deshalb spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, die bisherigen Sozialbezirke in ihrem derzeitigen Zuschnitt zu belassen, mit Ausnahme der Anpassung in Praunheim. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 987 2021 Die Vorlage OF 67/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und ÖkoLinX-ARL

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen

30.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 123/2 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen), zu Gunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen wie in Antrag OF 79/2 des Ortsbeirates 2 beschrieben, Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach ersten Einschätzungen von städtischer Seite können hier etwa so viele Parkplätze entstehen, wie durch Punkt 1.) wegfallen (etwa 140), mindestens jedoch 110. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen. Der Magistrat möge diese bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. Begründung: Der Antrag ist das Ergebnis eines Vor-Ort-Termins in der Schloßstraße. Bei diesem waren neben Verterter*innen der Ortsbeiratsfraktionen von CDU, SPD, Grünen, Linken und FDP auch Vertreter*innen des Straßenverkehrsamtes, der Stabstelle Radverkehr des Verkehrsdezernenten, des Radfahrbüros, der städtischen Verkehrspolizei, der Landespolizei, des ADFC, des VCD und des Radentscheids anwesend. Zu Punkt 1.) Der Vor-Ort-Termin ergab, dass die bisher ergriffenen und weiterhin geplanten kurzfristigen Maßnahmen (verstärkte Kontrollen, Straßenmarkierungen etc.) nicht ausreichen, um die Sicherheit auf der Schloßstraße zu gewährleisten. Radfahrende werden weiterhin sehr häufig von Autofahrenden massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Radfahrenden durch Autofahrende und dadurch zu gefährlichen Situationen. Am 24.5.2021 kam es gar zu einem ersten schweren Unfall durch verkehrswidriges Überholen eines Radfahrers. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Mischverkehr auf der Schloßstraße nicht funktioniert. Alternativ vorgeschlagene Maßnahmen wie die Befestigung des Bereiches zwischen Fahrbahn und Gleisen (Antrag der CDU im Römer) stellen sich von städtischer Seite als nicht umsetzbar dar. Die vollständige Umgestaltung der Schloßstraße (Autoverkehr fährt auf der Gleisanlage) wird nach städtischer Aussage nicht vor 2025 geschehen. Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden, muss jedoch schnellstmöglich gehandelt werden. Die in Punkt 1.) dieses Antrags vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden, beginnend im Frühjahr 2022. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2.) Nach ersten Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke, wie in Antrag OF 79/2 des Ortsbeirates 2 beschrieben, Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1.) vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3.) Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65€/Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen 10 und 20 Stellplätzen (d.h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahegelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohner*innen noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4.) Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem PKW sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Sichere Querung Fritzlarer Straße

30.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 157/2 Betreff: Sichere Querung Fritzlarer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Ausgestaltung und Markierung der Sperrfläche gegenüber dem Kinderhaus Bockenheim, welche Kindern eine Einsicht zur Querung der Straße ermöglicht, so zu überarbeiten, dass diese ihrer Funktion als Sperrfläche tatsächlich gerecht wird. 2. Kontrollen durchzuführen und illegales Parken zu ahnden. Begründung: Der Antrag erfolgt auf Anregung von Bürger*innen. Die Fläche wurde nach einem Unfall eines Kindes angelegt und soll vor allem den Grundschulkindern, welche selbstständig den Hort besuchen, ein sicheres Queren der Straße ermöglichen. Es gibt in der Fritzlarer Straße keine andere Stelle mit einer sicheren Querungsmöglichkeit. An allen anderen Stellen ist die Sicht durch parkende Autos oder durch eine Kurve stark eingeschränkt. Die Sperrfläche wird meist durch parkende Motorräder zugestellt, so dass Kinder nicht mehr passieren können. Quelle: Die Fotografin ist der Antragstellerin mit Namen und Anschrift bekannt. Quelle: Die Fotografin ist der Antragstellerin mit Namen und Anschrift bekannt. Quelle: Die Fotografin ist der Antragstellerin mit Namen und Anschrift bekannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 827 2021 Die Vorlage OF 157/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen!

27.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 122/2 Betreff: Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen! Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 A) Vormodernes Gleisbett ist Ursache für Konfliktsituationen auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, den Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße zwischen der Höhe Rödelheimer Straße und der Adalbertstraße unmittelbar per Beschluss des Magistrats sowie Einstellung entsprechender Haushaltsmittel für das Jahr 2022 nebst Zeit- und Umsetzungsplan einzuleiten. Mit diesem Beschluss des Magistrats soll die Umsetzung für die zeitnahe Versenkung der Gleisschienen auf Fahrbahnniveau eingeleitet werden, um so Raum zu gewinnen um den Verkehrsraum von KfZ- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße wieder zu trennen. Hingewiesen sei auf die letzte Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat hierzu vom 21.09.2020, OM 6631. 2. Der Ortsbeirat hält es für vollkommen inakzeptabel vom Magistrat soweit dieser vorhaben sollte, die Ursache für die Konfliktsituationen (somit potentielle Gefährdungssituationen) zwischen PKW- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße erst ab 2025 "anzugehen", wie es informell in dem Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Magistrats Anfang August 2021 hieß. Der Ortsbeirat hält es für ein schweres Versäumnis der Stadt Frankfurt das vormoderne Gleisbett auf der Schloßstraße nicht schon seit geraumer Zeit in der derzeitigen Gestalt entfernt zu haben. Der Ortsbeirat hat seit vielen Jahren (Jahrzehnten) regelmäßig auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. B) Aktuelle Anregungen und geplanten Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße umsetzen und bewerten Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Anregungen und Maßnahmen, die die derzeitige Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für PKW und LKW) den Verkehrsteilnehmern vermitteln und zur besseren Geltung bringen sollen, umzusetzen und nach ca. einem halben Jahr nach Umsetzung gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu bewerten bzw. diesem zu berichten. Diese Maßnahmen und Anregungen sind aktuell: (i.) Anbringung von weiteren farbigen Piktogrammen "Überholverbot des Zweiradverkehrs" (ii.) Anbringung von Info-Bannern, um die weiterhin vergleichsweise neue Verkehrsregel den Verkehrsteilnehmern zu vermitteln (iii.) Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen des PKW- und LKW-Verkehrs zum Tempo 30 Gebots auf der Schloßstraße. Gerne auch ergänzt durch ständige stationäre Geschwindigkeitsmesser. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgender weiterer Vorschlag, der in einem Ortstermin Anfang August 2021 aus der Bürgerschaft vorgetragen wurde, umgesetzt werden könnte: Kann eine "grüne Welle" der Ampelschaltung auf der Schloßstraße auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20-25 kmh auf Fahrradtempo geschaltet werden? Ersatzweise bitte prüfen, ob die grüne Welle für PKW-Verkehr anderweitig in der Schaltung "gebrochen" werden kann, um die Durchfahrtsgeschwindigkeit des PKW-Verkehrs auf der Schloßstraße weiter zu bremsen. Der Ortsbeirat behält sich ausdrücklich weitere Anregungen vor, um der derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße besser Geltung zu verschaffen. C) Verbindliche Zusagen und Konzepte um etwaige Interimsmaßnahmen zum ruhenden Verkehr auf der Schloßstraße für das Quartier sozial verträglich zu gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, soweit unter den Maßgaben: - des vom Ortsbeirat nun angeregten Umsetzungsbeschluss des Magistrats zur Versenkung des Gleisbettes auf der Schloßstraße für 2022 (siehe Antrag unter Buchstabe A.)) - und nach einer Bewertung der aktuellen und ggf. noch folgenden Anregungen und Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße -frühestens ab April 2022- (siehe Antrag unter Buchstabe B.)) temporäre Maßnahmen zu Lasten des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße notwendig erscheinen, bitte folgende Fragen -gerne schon vor der abschließenden Bewertung zur aktuellen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße- für eine dann neuerliche Beschlussfassung des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass ein (provisorischer) Radweg durchgängig auf beiden Seiten der Schloßstraße umgesetzt wird, wenn durch eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhende Verkehr auf der Schloßstraße hierfür Raum geschaffen werden sollte? 2. Wie hoch wären die Kosten für bauliche Maßnahmen (z.B. durch Versetzung von Fußgängerampeln, die weiterhin barrierefrei zu gestalten wären) zu veranschlagen, um den unter Ziffer 1.) durchgängigen provisorischen Radweg zu schaffen? Welchen Zeitraum veranschlagt der Magistrat für diese baulichen Maßnahmen zur Umsetzung eines durchgängigen Radwegs? 3. Wie könnten -unt er der Maßgabe eines durchgängigen, provisorischen Radwegs- Liefer- und Kurzzeitparkzonen auf der Schloßstraße eingerichtet werden, um insbesondere mobil eingeschränkten Anwohner/Anwohnerinnen oder auch Gewerbetrieben weiterhin zu ermöglichen z.B. Einkäufe oder Warenlieferungen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung/ihres Betriebes entgegen zu nehmen? 4. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass auf der Breitenbachbrücke Ersatzparkraum durch Wegfall jeweils einer Fahrspurzeitlich korrespondierend zu Maßnahmen auf der Schloßstraße geschaffen wird? Wird der Magistrat diesen Parkraum umgehend zum Anwohnerparken für Anwohner des Schloßstraßenquartiers (Schloßstraße + diverse Seitenstraße der Schloßstraße) umsetzen? 5. Kann der Magistrat darüber hinaus temporäre Anwohnerparkplätze auf dem sog. Lidl-Parkplatz oder auf dem Mietparkplatz der Deutschen Bahn am Westbahnhof durch Anmietung als Ersatz schaffen, um eben auch auf dieser Höhe der Schloßstraße wohnortnahen Ersatzparkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers anzubieten. 6. Hat der Magistrat ein Konzept um für Anwohner/Anwohnerinnen eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhende Verkehr auf der Schloßstraße sozial-verträglich zu gestalten? Insbesondere sind die Wege zu etwaigen Ersatzparkplätzen auf der Breitenbachbrücke für mobil eingeschränkte Anwohner/Anwohnerinnen des Schloßstraßenquartier z.B. in der Nähe der Adalbertstraße oder auch des Kurfürstenplatzes mit 500 bis 800 Metern sehr weit. Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar, wenn die VGF auf der Buslinie 73 für Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers für die Kurzstrecke von der Breitenbachbrücke auf einen Fahrschein verzichtet? 7. Hält der Magistrat eine zeitnahe gemeinsame Info-Aktion mit dem Ortsbeirat u.a. durch Wurfzettel für sinnvoll, in der die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers u.a. über die derzeitige Problematik und in Frage kommenden Maßnahmen zur besseren Teilhabe informiert werden, und würde der Magistrat sich an einer solchen Wurfzettelaktion beteiligen? Begründung: Zu A.) Es kann nicht sein, dass die Stadt seit Minimum 25 Jahren die Beseitigung des vormodernen Gleisbetts auf der Schloßstraße vor sich herschiebt und nun auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen zur eigentlichen Ursache auf 2025 bzw. Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt bzw. vertröstet. Zu B.) Aktuelle Maßnahmen/Anregungen zur derzeitigen Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für PKW und LKW), die noch nicht umgesetzt sind bzw. zu denen noch nicht Stellung genommen wurde, müssen nach Umsetzung/Stellungnahme erst bewertet werden bevor der Ortsbeirat oder Magistrat weitere Maßnahmen anregt bzw. ergreift. Zu C.) Sollte erwogen werden, z.B. in einer Umsetzungszeit der Absenkung des Gleisbettes (Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631) oder nach einer weiteren Bewertung der aktuellen Anregungen und Maßnahmen zur aktuellen Verkehrsregelung im kommenden Jahr, den ruhenden Verkehr zeitweise aus der Schloßstraße zu verlegen, bedarf es vorab verbindlicher Zusagen und eines Konzepts des Magistrats, wie eine solche Maßnahme für die Nutzerinnen und Nutzer des PKW-Parkraums auf der Schloßstraße sozial verträglich umgesetzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Kirchplatz: Fußgängerpassage an der Appelsgasse bitte barrierefreier gestalten

13.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 142/2 Betreff: Kirchplatz: Fußgängerpassage an der Appelsgasse bitte barrierefreier gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fußgängerpassage an der Rödelheimer Straße (Kirchplatz), die die Einmündung in die Appelsgasse über eine vergleichsweise grobe Kopfsteinpflasterung quert, insbesondere für Nutzerinnen und Nutzern von Rollatoren, Rollstühlen und ähnlichen Hilfsmitteln barrierefreier gestaltet werden könnte. Es könnte ein Korridor von ca. 1,5 Meter Breite über die beschriebene Stelle an der Einmündung geschaffen werden, in dem die Kopfsteinpflasterung ausgetauscht wird. Begründung: Die Querung der beschriebenen Fußgängerpassage (ca. vier Meter) ist für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sehr mühsam. Durch die Nahe Fußgängerampel können viele Menschen der Querung der Passage auch nicht ausweichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 176 2021 Die Vorlage OF 142/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Maßnahmen zum Drosseln der überhöhten Geschwindigkeiten auf der Breitenbachbrücke

21.06.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 79/2 Betreff: Maßnahmen zum Drosseln der überhöhten Geschwindigkeiten auf der Breitenbachbrücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die jeweilige rechte Spur der Breitenbachbrücke temporär in PKW Parkplätze umzuwandeln. Dabei ist jedoch zu beachten, dass auf der Beifahrer*innenseite auf der Straße eine Türöffnungszone markiert und baulich gesichert wird, so dass die PKW mit genügend Abstand zum Radweg geparkt werden. Begründung: Regelmäßig werden auf der Breitenbachbrücke bei Kontrollen massive Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt. Auf jeder Straßenseite existieren mindestens zwei Fahrspuren, die nach der Brücke in Richtung Bockenheim in einspurige Straßen münden. Dies bedeutet, dass die zweite Spur nicht für den Verkehrsfluss nicht notwendig ist, sondern lediglich zum Überholen und Rasen einlädt. Gleichzeitig könnte der Parkplatzverlust bei der Einrichtung eines separaten Radwegs auf der Schloßstraße ausgeglichen werden. Die Maßnahme soll bis zum endgültigen Umbau der Schloßstraße gelten, bei welchem wieder Parkraum auf der Schloßstraße entstehen wird. Sobald der Radschnellweg (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" über die Brücke geführt wird, soll die rechte Fahrspur, entsprechend der RSW-Standards, in einen baulich getrennten Radweg umgewandelt werden. Ein RSW kann nicht auf einem Bürgersteigradweg geführt werden, dies würde zwangsläufig zu starken Konflikten mit dem Fußverkehr führen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.12.2021, OF 221/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 79/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 79/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 79/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 79/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 221/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF erklärt. Beschluss: Anregung OA 132 2022 1. Die Vorlage OF 79/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 221/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität

21.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 97/2 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und der Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen sollen. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für PKW im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Ortsbeirat bedauert jedoch, dass anstatt Tiefgaragen - die sowohl hohe finanzielle als auch Umweltkosten verursachen - keine oberirdische Quartiersgarage geplant wurde. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des B-Plans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Den Mischverkehr auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der Fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen: I. Alle Kreuzungen mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für Zufußgehende) II. Alle Kreuzungen aufzupflastern, so dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und Zufußgehende sicher queren können III. Die Zahl der oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen auf eine Straßenseite zu reduzieren, um sicheres Radfahren zu ermöglichen IV. Die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs zu markieren b) Auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) einen breiten und baulich getrennten Radweg anzulegen c) Die Gehwege mindestens 2,50m breit zu planen und kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden d) Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung im Plangebiet vorzusehen e) Oberirdische Radabstellanlagen für Besucher*innen (auch für Lastenräder) vorzusehen f) Oberirdische E-Ladesäulen für Besucher*innen vorzusehen g) Öffentliches stationsbasiertes Car-Sharing vorzusehen h) Leihräderstationen vorzusehen i) Öffentliche Sitzgelegenheiten in regelmäßigen Abständen vorzusehen (Dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation.) j) Den Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) mit einer Buslinie zu bedienen k) Die kostspielige und den heutigen Maßstäben der modernen Mobilität nicht mehr angemessene Planung eines Fly-Overs zum Katharinenkreisel einzustellen l) Dafür Sorge zu tragen, dass die Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird. m) Die niveaugleiche Gleisquerung in Verlängerung der Kasernenstraße für den Fuß- und Radverkehr zu Beginn der Bebauung anzulegen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat ihm zu berichten wie diese Gleisquerung genau geplant ist. n) Die Unterführung in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertig zu stellen. o) Eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgänger*innen und Radfahrende als auch durch einen Bus für Mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede*n Bewohner*in hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucher*innen genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte, wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieter, stellen viele Anwohner*innen ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituation für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen. Die Erreichbarkeit des Westbahnhofs als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für Zufußgehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 50 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Ziffern 2. und 3. k) des Antragstenors der Vorlage OF 97/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 472 2021 Die Vorlage OF 97/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 3. a) bis 3. j) und 3. l) bis 3. o): Annahme bei Enthaltung 3 CDU und FDP Ziffer 2.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Ziffer 3. k): GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren

21.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 86/2 Betreff: Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren Vorgang: OM 6647/2 OBR 2; ST 236/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Zufahrt zum Knöterichweg aus Richtung Unisportanlage für Unbefugte durch entweder - nur mit entsprechendem Schlüssel zu öffnenden Pollern, - einer Schranke, - oder einer anderen gleichermaßen effizienten Maßnahme zu sperren. In Absprache mit der Deutschen Bahn soll den Baustellenfahrzeugen ermöglicht werden, weiterhin zur Baustelle zu kommen, bspw. in dem diese Schlüssel zur Öffnung der Sperrung erhalten. Begründung: Die Sportanlagen zum Knöterichweg sind gut besucht. Auch werden die Wiesen gerne zum Picknick genutzt. Seit der Auslagerung der Franckeschule ist der Knöterichweg als Feuerwehrzufahrt befahrbar, aber durch Beschilderung an der Zufahrt, Ginnheimer Landstraße 41, gesperrt. Die Beschilderung wird regelmäßig missachtet, was zum einen zu Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch allgemein auf Unbehagen derer stößt, die die Grünanlage zu Erholungszecken und gerade, um dem Stadtverkehr zu entfliehen, aufsuchen. Es kann daher nicht als ausreichend betrachtet werden, dass Sonderkontrollen durchgeführt werden (vgl. ST 236 vom 08.02.2021, https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27ST_236_2021%27). Es ist nicht ersichtlich, warum der Baustellenverkehr zum Ausbau der S-Bahn Linie S 6 einer Sperrung durch Schranke oder Poller entgegensteht. Beschilderung an der Ginnheimer Landstraße 41 Beschilderung und Zufahrt, Ginnheimer Landstraße 41, rechts im Bild die Unisportanlagen, geradeaus Richtung DRK-Flüchtlingsunterkunft Möglicherweise könnte man auch den Knöterichweg erst kurz vor den Sportplätzen, an der hier abgebildeten Stelle, sperren, dann wäre die Zufahrt zum Unisportgelände und der DRK-Flüchtlingsunterkunft weiterhin befahrbar. Bereits am Samstagmorgen um 7 Uhr stehen hier vermeintlich Unbefugte (keine Baustellentätigkeit und kein Schulbetrieb auf dem Gelände) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6647 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 236 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 465 2021 Die Vorlage OF 86/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Verkehrssituation Schloßstraße

20.06.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 Betreff: Verkehrssituation Schloßstraße Vorgang: V 1874/20 OBR 2; V 1905/21 OBR 2; ST 724/21; ST 1040/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Umwandeln der jeweiligen rechten Spur der Breitenbachbrücke in PKW-Parkplätze baulich möglich wäre. Dabei müsste insbesondere geprüft werden, ob auf der Beifahrerseite auf der Straße eine Türöffnungszone markiert werden müsste, so dass die PKW mit genügend Abstand zum Radweg geparkt werden und ob dazu der vorhandene Platz ausreicht, die verbleibende Fahrspur breit genug bleibt. Des Weiteren wäre zu prüfen, wie viele Parkplätze auf dem hier vorgeschlagenen Abschnitt entstehen würden. 2. ob der ruhende Verkehr auf der Schloßstraße ab Adalbertstraße bis Rödelheimer Straße auf einer Straßenseite, vorzugsweisen der nördlichen, zu verbieten, und anstelle dessen einen Radweg in beide Richtungen einzurichten. 3. ob der Umbau der Gleisanlagen und der damit verbundenen Einrichtung einer Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr auf den Gleisen auf der Schloßstraße möglich ist. Begründung: Der durch den geplanten Radschnellweg (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" zusätzlich auftretende Radverkehr soll über die Breitenbachbrücke geführt werden. Dazu soll die rechte Fahrspur in einen baulich getrennten Radweg umgewandelt werden. Auf der Schloßstraße würden von den bestehenden 150 regulären, es standen bei Zählung weitere 15 Fahrzeuge auf den nicht als Parkraum ausgezeichneten Bordsteinen an den Gleisanlagen, Parkplätzen die Hälfte wegfallen, da in eine Fahrtrichtung, vorzugsweise der südlichen weiterhin geparkt werden könnte. Hinsichtlich des bestehenden und sich verschärfenden Parkdrucks ist auf ST 724 zu verweisen, in der der Magistrat auf die aus OF 1237/2 hervorgegangene Vorlage V 1874 vom Ortsbeirat 2 angeregten Quartiersgaragen eingeht. Als mögliche Standorte werden in V 1874 unter anderem der Supermarktparkplatz an der Schloßstraße und zum anderen die Einrichtung weiterer Stellplätze am Westbahnhof genannt. Alle Maßnahmen rund um die Schloßstraße sollten darin münden, sobald wie möglich mit dem endgültigen Umbau der Gleisanlagen und der Errichtung des Radschnellwegs (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" zu beginnen. Zusätzliche Kosten durch mehrfache Umbauten an derselben Stelle sind möglichst zu vermeiden. Für die Anbindung an den Radschnellweg ist die Beantwortung der Frage zu 3. hinsichtlich der Gleisanlagen unerlässlich. Die in ST 1040 vom 07.05.2021 erwähnte Machbarkeitsstudie zum RSW enthält hierzu keine Angaben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.07.2021, OF 117/2 Antrag vom 27.08.2021, OF 122/2 Antrag vom 30.08.2021, OF 123/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1874 Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1905 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 724 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1040 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 460 2021 1. Die Vorlage OF 77/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 117/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung) 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 7

Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität

15.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 36/7 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen sollen. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für PKW im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Ortsbeirat bedauert jedoch, dass statt einer oberirdischen Quartiersgarage Tiefgaragen geplant wurden, die hohe finanzielle und ökologische Kosten verursachen. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des B-Plans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Den Mischverkehr auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen. - Alle Kreuzungen mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende). - Alle Kreuzungen aufzupflastern, so dass der MIV beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können. - Die oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen auf eine Straßenseite zu reduzieren, um sicheres Radfahren zu ermöglichen. - Die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs zu markieren. b) Auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) einen breiten und baulich getrennten Radweg anzulegen. c) Die Gehwege mindestens 2,50m breit zu planen und kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden. d) Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung im Plangebiet vorzusehen. e) Oberirdische Radabstellanlagen für Besucher*innen (auch für Lastenräder) vorzusehen. f) Oberirdische E-Ladesäulen für Besucher*innen vorzusehen. g) Öffentliches, stationsbasiertes Car-Sharing mit E-Ladesäulen vorzusehen. h) Leihräderstationen vorzusehen. i) Öffentliche Sitzgelegenheiten in regelmäßigen Abständen vorzusehen (Dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation). j) Den Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) mit einer Buslinie zu bedienen, die den Eingang Solmsstraße am Westbahnhof zügig erreicht. k) Die kostspielige und den heutigen Maßstäben der modernen Mobilität nicht mehr angemessene Planung eines Fly-Overs zum Katharinenkreisel einzustellen. l) Dafür Sorge zu tragen, dass Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird. m) Die niveaugleiche Gleisquerung in Verlängerung der Kasernenstraße für den Fuß- und Radverkehr zu Beginn der Bebauung anzulegen. n) Die Unterführung in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertig zu stellen. o) Eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgänger*innen und Radfahrende als auch durch einen Bus für Mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede*n Bewohner*in hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucher*innen genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte, wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieter*innen, stellen viele Anwohner*innen ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituation für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen. Die Erreichbarkeit des Bahnhof West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 22 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 36/7 ziffernweise abgestimmt. Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 36/7 dahin gehend ab, dass Buchstabe k der Ziffer 3, des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 346 2021 a) Ziffer 2. wird abgelehnt. b) Ziffer 3., Buchstabe m, wird abgelehnt. c) Der Rest der Vorlage OF 36/7 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und 1 farbechte/LINKE (= Annahme); 2 farbechte/LINKE (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, 2 farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung) zu c) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, 2 farbechte/LINKE und FDP gegen CDU, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung) Ziffer 3., Buchstabe a - Unterpunkte i, ii und iv, Buchstaben c bis j sowie l, n und o: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3., Buchstabe a - Unterpunkt iii und Buchstabe b: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Prekäre Situation für Radfahrende in der Pariser Straße, im Römischen Ring und Maastrichter Ring durch Parkende in zweiter Reihe endlich entschärfen

14.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 93/1 Betreff: Prekäre Situation für Radfahrende in der Pariser Straße, im Römischen Ring und Maastrichter Ring durch Parkende in zweiter Reihe endlich entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) in der Pariser Straße, im Römischen Ring und im Maastrichter Ring an den Fahrbahnrändern beidseits Piktogramme mit einem Fahrradsymbol und zwei Pfeilen darüber zur Fahrtrichtungsanzeige (analog Rödelheimer Landstraße) aufzubringen und b) den ruhenden Verkehr in den genannten Straßen regelmäßiger zu kontrollieren, wie bereits mehrfach aufgefordert. Begründung: In den genannten Straßen hat sich die unschöne Angewohnheit etabliert, sein Fahrzeug dauerhaft und möglichst nah zum Hauseingang in zweiter Reihe zu parken, als handele es sich um einen persönlichen Stellplatz. Dafür werden die Flächen vor Pflanzenbeeten und in Kurven oder Feuerwehrzufahrten gerne in missbräuchlicher Weise genutzt. Teilweise parken mehr als zehn Fahrzeuge gleichzeitig in zweiter Reihe. Dies gefährdet vor allem Radfahrende, die diese Fahrzeuge umfahren müssen. Teilweise fährt der Gegenverkehr im gleichen Moment trotzdem weiter, ohne den nötigen Sicherheitsabstand zu Radfahrenden einzuhalten, was zu gefährlichen Verkehrssituationen führt. Genervte Autofahrende müssen teils Slalom fahren, um durch die Straßen zu kommen, weshalb sie ihren Unmut teilweise durch Betätigung der Hupe signalisieren, was besonders in der Nacht zu vermeidbarem Lärm führt. Da zickzack-förmig in kurzen Abständen geparkt wird, werden große Fahrzeuge von Müllabfuhr und Feuerwehr ebenso behindert. Durch die o.g. Piktogramme wird zudem besser ersichtlich, dass man sich die Fahrbahn mit Radfahrenden teilt. Im Europaviertel existieren mehrere Tiefgaragen, in welchen Stellplätze angemietet werden können. Wer über einen Stellplatz verfügt, sollte diesen nutzen, um Außenflächen nicht unnötig zu belegen. In zweiter Reihe sollte lediglich kurzzeitig zum Be- und Entladen gehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 406 2021 Die Vorlage OF 93/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Ordnungswidriges Parken am Kirchplatz verhindern

19.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 48/2 Betreff: Ordnungswidriges Parken am Kirchplatz verhindern Vorgang: OM 4657/19 OBR 2; ST 1418/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Parkverbotsbereich der Eck-Einmündung der Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße (Kirchplatz) durch Fahrbahnmarkierungen auf dem Fahrbahnbelag farblich abzumarkieren, um mit den Markierungen den NutzerInnen von PKWs, die dort Parken, ihr ordnungswidriges Verhalten vor Augen zu führen. Durch das Falschparken an dieser Stelle könnte insbesondere auch ein Einsatz der Feuerwehr erheblich behindert werden, so dass eine besondere Markierung angezeigt ist. Zeitnah nach Umsetzung der beschriebenen Maßnahme sollten verstärkt tagsüber und in den Abendstunden Parkkontrollen stattfinden und Verstöße geahndet werden. Begründung: Trotz ständiger Kontrolle und vieler Verwarnungen - in seiner Stellungnahme spricht der Magistrat von über 120 zum Zeitpunkt des Verfassens der ST im August 2019 - besteht das Problem an dieser Stelle unverändert fort. Im weiteren Verlaufe der Einmündung auf die Rödelheimer Straße (Kirchplatz) war es in den 2000er-Jahren mit ähnlichen Maßnahmen schon gelungen, Parkverstöße von PKW-HalterInnen dauerhaft zu unterbinden, nachdem den PKW-HalterInnen klar wurde, dass die Stadt Frankfurt an dieser Stelle das Falschparken konsequent unterbinden bzw. nicht dulden wird. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4657 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1418 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 223 2021 Die Vorlage OF 48/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, in dem Parkverbotsbereich der Eckeinmündung der Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße (Kirchplatz) a) die vorhandenen Poller circa einen bis 1,5 Meter in den Parkverbotsbereich zu versetzen oder b) alternativ durch Fahrbahnmarkierungen auf dem Fahrbahnbelag farblich abzumarkieren, um mit diesen Maßnahmen den Nutzerinnen bzw. Nutzern von Pkw, die dort parken, das ordnungswidrige Verhalten zu verhindern bzw. vor Augen zu führen. Durch das Falschparken an dieser Stelle könnte insbesondere auch ein Einsatz der Feuerwehr erheblich behindert werden, sodass besondere Maßnahmen angezeigt sind." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834)

18.05.2021 | Aktualisiert am: 09.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2021, OF 10/7 Betreff: Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834) Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M31 - Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Vorschläge zu einer modifizierten Wohnbebauung, z.B. durch Zurücksetzen der Blockrandbebauung und Erhalt des Grünstreifens und von Bäumen werden berücksichtigt (Eingabe Nr. 12, Nr. 13). Begründung: Die entsprechenden Stellungnahmen sind nachvollziehbar und sinnvoll. Eine Modifizierung der Wohnbebauung stört die Maßgabe eines kompakten Wohngebietes ("städtebauliches Grundgerüst") nicht. 2. Die Gleichverteilung des geförderten Wohnraums über das gesamte Baugebiet wird festgeschrieben und nachvollziehbar dokumentiert. Begründung: Ein "ausdrückliches Interesse und Ziel" seitens der Stadt Frankfurt ist nicht ausreichend und keine rechtssichere Formulierung (Eingabe 12/Seite 67) 3. Der Schutz der bestehenden Gewerbe ist eindeutig festzuschreiben. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 16 ist entsprechend anzupassen und die Stellungnahme ist zu berücksichtigen. Begründung: Eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten ist nicht akzeptabel. Die Prüfergebnisse zu den Stellungnahmen Nr.19 und Nr. 20 werden zurückgewiesen. Planungssicherheit für die Gewerbetreibenden kann nicht durch einen Verweis auf ein noch nicht beschlossenes Papier erreicht werden. 4. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwiefern eine Unterbauung von 80% der Grundfläche für Tiefgaragen mit den Klimazielen der Stadt Frankfurt in Einklang zu bringen ist. Begründung: Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 13 wird zurückgewiesen. 5. Zu den in V.1 genannten Bäumen wird der Magistrat aufgefordert, für jeden Baum den Grund der Fällung und eine Begründung der Unvermeidbarkeit abzugeben. Begründung: Beinahe alle Begründungen für die Nicht-Berücksichtigung von Stellungnahmen sind nicht nachvollziehbar. Der Umgang des Stadtplanungsamtes mit den Eingaben und Stellungnahmen aus der Bevölkerung hat einen durchweg autoritären Ton. Einwendungen von Bürgern werden in der Regel nicht berücksichtigt, ökologische Einwände werden samt und sonders zurückgewiesen. Auch die nur schwer lesbare Form, in der die Vorlage dem OBR zur Verfügung gestellt wurde, ist Anlass zur Kritik. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.05.2021, OF 6/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über die Vorlage OF 10/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 10/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. Ziffer 1.: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: 1 GRÜNE, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834)

04.05.2021 | Aktualisiert am: 09.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2021, OF 6/7 Betreff: Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834) Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die M31 - Bebauungsplan Nr. 834 -Südlich Rödelheimer Landstraße wird unter folgenden Maßgaben zur Kenntnis genommen: 1. Die Vorschläge zu einer modifizierten Wohnbebauung, z.B. durch Zurücksetzen der Blockrandbebauung und Erhalt des Grünstreifens und von Bäumen sind nachvollziehbar und sinnvoll und stören die Maßgabe eines kompakten Wohngebietes ("städtebauliches Grundgerüst") nicht und die entsprechenden Stellungnahmen werden deshalb berücksichtigt (Eingabe Nr. 12, Nr. 13) 2. Die Gleichverteilung des geförderten Wohnraums über das gesamte Baugebiet wird festgeschrieben und nachvollziehbar dokumentiert. Ein "ausdrückliches Interesse und Ziel" seitens der Stadt Frankfurt ist nicht ausreichend und keine rechtssichere Formulierung. (Eingabe 12 / Seite 67) 3. Der Schutz der bestehenden Gewerbe ist eindeutig festzuschreiben. Eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten ist nicht akzeptabel. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 16 ist entsprechend anzupassen und die Stellungnahme ist zu berücksichtigen. 4. Die Prüfergebnisse zu den Stellungnahmen Nr.19 und Nr. 20 werden zurückgewiesen. Planungssicherheit für die Gewerbetreibenden kann nicht durch einen Verweis auf ein noch nicht beschlossenes Papier erreicht werden. 5. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 13 wird zurückgewiesen. Gleichzeitig ergeht der Auftrag, zu prüfen und zu berichten, inwiefern eine Unterbauung von 80% der Grundfläche für Tiefgaragen mit den Klimazielen der Stadt Frankfurt in Einklang zu bringen ist. 6. Zu den in V.1 genannten Bäumen wird der Magistrat aufgefordert, für jeden Baum den Grund der Fällung und eine Begründung der Unvermeidbarkeit abzugeben. Insgesamt sind leider fast alle Begründungen für die Berücksichtigung bzw. nicht Berücksichtigung von Stellungnahmen nicht nachvollziehbar. Der Umgang des Stadtplanungsamtes mit den Eingaben und Stellungnahmen aus der Bevölkerung hat einen durchweg autoritären Ton: in einzelnen Prüfungen heißt es wörtlich: "steht nicht zur Diskussion", es wird in einem Fall mit unpassenden Textbausteinen geantwortet. Einwendungen von Bürgern werden in der Regel nicht berücksichtigt, ökologische Einwände werden samt und sonders zurückgewiesen. Auch die Form, in der die Vorlage dem OBR zur Verfügung gestellt hat bietet Anlass zur Kritik. Viel zu kleine Schrift und unübersichtliche Gliederung behinderten, wohl nicht ganz unabsichtlich, die Arbeit mit dem Dokument Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2021, OF 10/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage M 31 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über die Vorlage OF 10/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 10/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. Ziffer 1.: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: 1 GRÜNE, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Initiative Ortsbeirat 7

Benennung von Straßen im neuen Wohngebiet südlich der Rödelheimer Landstraße (Schönhofviertel)

23.02.2021 | Aktualisiert am: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Initiative vom 23.02.2021, OI 34 entstanden aus Vorlage: OF 561/7 vom 18.01.2021 Betreff: Benennung von Straßen im neuen Wohngebiet südlich der Rödelheimer Landstraße (Schönhofviertel) Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, folgende Straßenbenennungen vorzunehmen: 1. Die bisher nicht ausgebaute, aber Birkenweg genannte Straße zwischen Rödelheimer Landstraße und der noch zu bauenden Kreuzung mit der Kreuznacher Straße soll "Valentina-Archipowa-Straße" heißen. 2. Die noch zu bauende Straße, die in südlicher Richtung von der Rödelheimer Landstraße abzweigt und später auf die Kasernenstraße trifft, soll "Goldina-Hirschberg-Straße" heißen. 3. Die noch zu bauende Verbindungsstraße zwischen den o. g. Straßen soll "Karoline-Veith-Straße" heißen. Die bisherige Kasernenstraße wird vom Ortsbeirat zu einem späteren Zeitpunkt umbenannt. Die neu entstehenden Grünanlagen und der Quartiersplatz werden vom Ortsbeirat zu einem späteren Zeitpunkt im Benehmen mit den dort wohnenden Bürgerinnen und Bürgern benannt. Der Ortsbeirat hat sich dafür entschieden, alle Straßen im Quartier nach Frauen zu benennen. Die genannten Straßen werden nach Frauen benannt, die Opfer des Naziregimes waren und in der Vorschlagsliste der Stadt Frankfurt aufgeführt sind. Die Kasernenstraße soll nach einer Frau benannt werden, die Opfer der DDR-Diktatur war. Zunächst wird der Ortsbeirat daher die Aufnahme eines Namens oder mehrerer Namen in die Vorschlagsliste beantragen, der/die diesem Kriterium entspricht/entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.10.2022, OF 220/7 Initiative vom 01.11.2022, OI 14 Versandpaket: 03.03.2021

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Satzungsbeschluss

22.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2021, OF 1336/2 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Satzungsbeschluss Vorgang: M 119/19, V 1773/20 OBR 2; ST 64/21; M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt die Umwandlung des Gebiets in ein "Urbanes Gebiet" und das Planungsziel der großflächigen Wohngebietsentwicklung mit weiterhin angesiedeltem Gewerbe, Ausweisung von Grünflächen, Parks, einem Quartiersplatz und dem Bau einer Grundschule sowie Lebensmitteleinzelhandel und Kindertagesstätten. Die großen brachliegenden Flächen stehen im krassen Kontrast zur attraktiven Lage und dem Mangel an Wohnraum in unserer weiter wachsenden Stadt. Bei den angedachten über 2.000 Wohnungen sollen auch immerhin 600 sozial geförderte Wohnungen entstehen. 2. Der Ortsbeirat stellt fest, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches stattgefunden hat. Er stellt fest, dass nach dem zweistufigen Verfahren eine allgemeine Bürger*innenbeteiligung in den Jahren 2003 und 2006 stattgefunden hat und der Bebauungsplanentwurf 2009 veröffentlicht wurde. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Zeit vom 29.07.2009 bis 11.09.2009 und in der geänderten Fassung in der Zeit vom 04.12.2019 bis 17.01.2020 öffentlich ausgelegt. Der Ortsbeirat kritisiert allerdings scharf, dass die M 31 im Eilverfahren, kurz vor Ende der Wahlperiode durch die zuständigen Gremien "durchgeprügelt" werden soll und empfindet dieses Verfahren als respektlos gegenüber den demokratisch gewählten Institutionen und gegenüber den Bürger*innen. 3. Der Ortsbeirat stellt fest, dass der voranschreitende Klimawandel bereits heute einen herausragenden Einfluss auf die Lebenssituation der Menschen hat und in allen Politikfeldern berücksichtigt werden muss, insbesondere auch bei der Stadtentwicklung. Er begrüßt daher die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene "Klimaallianz" (M199 vom 12.12.2019) und fordert seine Berücksichtigung. Der Ortsbeirat fordert, dass die Stadtpolitik aktuelle Entwicklungen wie die voranschreitende Klimakrise stärker und flexibler auch in laufenden Prozessen berücksichtigt. 4. Der Ortsbeirat ist entsetzt, dass der Erhalt von mehr Bäumen in der Rödelheimer Landstraße durch die Verschiebung der Bebauungsränder nicht mehr möglich war. Ebenso verärgert zeigt sich der Ortsbeirat über die ST 64 des Dezernats Planen und Wohnen auf die V 1773 "Die Stadt vom Grün her denken", die in keiner Weise auf die Fragen in Bezug auf Klimaauswirkungen eingeht, wie es eigentlich dem Respekt gegenüber den Mitgliedern des Ortsbeirates und ihrem Beschluss angemessen gewesen wäre. 5. Er fordert, dass sämtliche auf den Satzungsbeschluss folgende Entscheidungen (z.B. Baugenehmigungsverfahren und Ausführungsplanung) die Klimaauswirkungen und den sich vollziehenden Klimawandel auf Basis der Klimaallianz berücksichtigen. Darüber hinaus muss das Ziel einer Attraktivitätssteigerung des sozialen Wohnungsbaus verfolgt werden, der bisher viel zu oft in schlechten Lagen, z.B. an lärmgeprägten Straßen und Bahnstrecken realisiert wird. Gerade Menschen, die Probleme haben auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden, müssen von einem liebens- und lebenswerten Umfeld profitieren können. 6. Hierzu fordert der Ortsbeirat, dass für alle zu fällenden Bäume gleichwertige Bäume im Sinne von Stammumfang und klimarelevanten Nutzen gepflanzt werden müssen und hierfür notfalls die Bauten so anzupassen sind, dass eine tiefgründige Verwurzelung möglich ist. 7. Im Hinblick auf die Verkehrsanbindung fordert der Ortsbeirat, dass der in der M31 mehrfach angesprochene Bahnübergang zum Westbahnhof für Bahn-Mitarbeiter*innen so ausgebaut wird, dass alle ihn nutzen können und so den Westbahnhof schnell und auf direktem Wege erreichen können. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass ausreichend Angebote für eine klimagerechte Mobilität zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Investitionen sollten in den Ausbau der S-, U- und Straßenbahn- sowie Busanbindungen getätigt werden anstatt den motorisierten Individualverkehr zu stärken. Die Anbindung an den ÖPNV sollte für die geplante Zahl an Einwohner*innen vollumfänglich geplant werden. 8. Für die zukünftige Stadtentwicklung fordert der Ortsbeirat eine klima- und sozialgerechte Stadtplanung. Unter anderem bedeutet dies eine mehrgeschossige, flächensparende und ökologische Bauweise, einen hohen Anteil an sozial gefördertem Wohnraum, mehr Fassaden- und Dachbegrünung, Erhalt von Frischluftschneisen, Schutz von Grünflächen, die Berücksichtigung erhaltenswerter Bäume und den Ausbau erneuerbarer Energien. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 119 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1773 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 64 Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1336/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7244 2021 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1., 3. bis 5. und 8. der Vorlage OF 1336/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffern 2. und 7. der Vorlage OF 1336/2 werden mit den Maßgaben beschlossen, dass das Wort "Bürger*innenbeteiligung" durch die Worte "Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung", das Wort "Bürger*innen" durch die Worte "Bürgerinnen bzw. Bürgern", das Wort "Bahn-Mitarbeiter*innen" durch die Worte "Bahnmitarbeiterinnen bzw. -mitarbeiter" und das Wort "Einwohner*innen" durch die Worte "Einwohnerinnen bzw. Einwohner" ersetzt werden. c) Die Ziffer 6. der Vorlage OF 1336/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); BFF und Piraten (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); Piraten (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen SPD und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP und Piraten (= Enthaltung) Ziffer 4.: 4 CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und Piraten (= Enthaltung) Ziffer 5.: 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 3 SPD und Piraten (= Enthaltung) Ziffer 8.: 4 CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU, SPD und Piraten (= Enthaltung) zu b) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und Piraten Ziffer 7.: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 3 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und Piraten (= Enthaltung) zu c) CDU, 3 SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und Piraten (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Schloßstraße

15.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1337/2 Betreff: Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird daher aufgefordert die Situation mit geeigneten Sofortmaßnahmen zu verbessern. Zu diesen zählen unbedingt a) eine deutlichere und umfassendere Beschilderung der Straße b) das großflächige Aufbringen des Hinweises auf Tempo 30 auf der Fahrbahn selbst c) das Aufbringen eines auf für den MIV gut erkennbaren Hinweises "Radfahrer überholen verboten" als Schriftzug auf der Fahrbahn an der Schloßstraße mindestens kurz nach der Kreuzung Adalbert-/Schloßstraße in Richtung Breitenbachbrücke und nach der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße im Richtung Adalbertstraße d) konsequente Überwachung der Einhaltung der dortigen Verkehrsregeln, insbesondere Tempo 30 (siehe hierzu OF 1305/2), des Überholverbotes und des Sicherheitsabstandes zur*m vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer*in e) regelmäßige Bestreifung der Schloßstraße durch die Fahrradstaffel der Frankfurter Polizei, wobei diese explizit I. Radfahrende darauf aufmerksam machen sollen auf der Fahrspur und nicht in der "dooring zone" zu fahren und II. MIV-Nutzer*innen auf Tempo 30, Überholverbot, nicht zu dichtes Auffahren und nicht hupen hinzuweisen 2. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert weitere Möglichkeiten der Verbesserung der Sicherheit zu prüfen und umzusetzen. 3. Im übrigen ist sich der Ortsbeirat darüber im Klaren, dass eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation nur durch einen Umbau der Straße erreicht werden kann und bestärkt daher seine Forderung nach einem raschen Umbau der Schloßstraße. Der Magistrat wird daher aufgefordert die nötigen Planungen deutlich zu beschleunigen. Begründung: Der Ortsbeirat erachtet die derzeitige Situation auf der Schloßstraße weder im Hinblick auf Klarheit noch im Hinblick auf die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden als angemessen. Hier Sei auf die Begründung der OM 6763 vom 26.10.2020 verwiesen. Die Situation hat sich seit der Verabschiedung der OM 6763 weder verbessert noch hat der Magistrat auf die Anregung bisher reagiert. Dagegen häufen sich die Beschwerden von Radfahrenden, die die Situation unverändert als bedrohlich wahrnehmen. Dichtes Auffahren von PKW, Anhupen der Radfahrenden und dichtes Überholen derselben durch PKW führen nicht zu dazu, dass sich Radfahrende bedroht fühlen und die Schloßstraße als Radweg gemieden wird, es handelt sich hierbei auch keineswegs um einfache Delikte sondern um den Tatbestand der Nötigung. Dies wird nun vielfach noch Radfahrenden auch bei der Polizei angezeigt. Gleichwohl gehört es zur Aufgabe der Stadtverwaltung ihr Möglichstes zu tun solche Situationen zu vermeiden. Hiervon ist bisher bedauerlicherweise wenig zu bemerken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1337/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Ideen

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Kreisverkehr an der Kreuzung Rödelheimer Landstraße und Ludwig-Landmann-Straße

18.07.2024

Ein Kreisverkehr an der Kreuzung Rödelheimer Landstraße und Ludwig-Landmann-Straße würde die Situation für alle im Straßenverkehr beteiligten Personen erheblich verbessern. Das Unfallrisiko würde drastisch sinken und der Verkehr würde flüssiger laufen und gleichzeitig beruhigt werden. Zudem sollten Fahrradspuren auf allen Fahrbahnen eingeführt werden. Zum Vergleich: Solche Kreisverkehre finden sich zu Hauf am Riedberg. Ein begrünter Kreisverkehr würde etwas fürs Klima tun und die Aufheizung des Gebietes durch weniger Asphalt verringern.

Unterstützer: 13

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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Eckenparker Poller Rebstöcker Weg/ Rödelheimer Landstraße

31.01.2023

An der Ecke Rebstöcker Weg / Rödelheimer Landstraße stehen täglich Autos oder Lieferwagen im absoluten Halteverbot und verhindern so die freie Sicht beim Abbiegen in den Rebstöcker Weg. Gefährlich für alle: Radfahrende, Kinder, Autofahrende…

Unterstützer: 13

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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Sicherer Übergang für Fahrrad fahrende Kinder in Knöterichweg Richtung Niddapark

13.08.2022

Kinder, die auf dem Bürgersteig fahren, können kaum sicher von An den Bangerten in den Knöterichweg einbiegen. Es gibt keine abgesenkten Bordsteine, keinen Zebrastreifen, keine Spiegel um in die 180° Kurve zu schauen und meistens stehen geparkte Autos im Weg, die Sicht und Übergang blockieren. Es wäre klasse, wenn sich die Stadt für ein besseres Konzept zur sicheren Querung überlegt, das zB einige der o.g. Punkte aufgreifen könnte.

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Sicherer Übergang für Fahrrad fahrende Kinder in Knöterichweg Richtung Niddapark

13.08.2022

Kinder, die auf dem Bürgersteig fahren, können kaum sicher von An den Bangerten in den Knöterichweg einbiegen. Es gibt keine abgesenkten Bordsteine, keinen Zebrastreifen, keine Spiegel um in die 180° Kurve zu schauen und meistens stehen geparkte Autos im Weg, die Sicht und Übergang blockieren. Es wäre klasse, wenn sich die Stadt für ein besseres Konzept zur sicheren Querung überlegt, das zB einige der o.g. Punkte aufgreifen könnte.

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8

Radweg zur direkten Verbindung von Trakehner Straße zur Von-Steuben-Straße

22.08.2020

Auf den wenigen Metern zwischen der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße und der Trakehner Straße ist die Breitenbachstraße Einbahnstraße. Auf der östlichen Straßenseite wäre ausreichend Platz für einen Radweg in Gegenrichtung, damit man legal und ohne abzusteigen vom Industriehofquartier kommend auf die Breitenbachbrücke fahren könnte. Viele Radfahrer fahren hier schon illegal auf dem Fußweg und queren die Straße an der Fußgängerampel. Denn die nächste Möglichkeit, ohne Abzusteigen aus dem Industriehofquartier zur Breitenbachbrücke zu fahren, führt über die Einmündung Industriehof/Tilsiter Straße. Das ist ein Umweg von ca. 800 m, der zudem zwei Ampeln einschließt. Der einzurichtende kurze Radweg müsste baulich getrennt von der Fahrbahn sein, da hier 50 km/h erlaubt sind, an die sich zudem viele KraftfahrzeugfahrerInnen nicht halten.

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22.08.2020

Auf den wenigen Metern zwischen der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße und der Trakehner Straße ist die Breitenbachstraße Einbahnstraße. Auf der östlichen Straßenseite wäre ausreichend Platz für einen Radweg in Gegenrichtung, damit man legal und ohne abzusteigen vom Industriehofquartier kommend auf die Breitenbachbrücke fahren könnte. Viele Radfahrer fahren hier schon illegal auf dem Fußweg und queren die Straße an der Fußgängerampel. Denn die nächste Möglichkeit, ohne Abzusteigen aus dem Industriehofquartier zur Breitenbachbrücke zu fahren, führt über die Einmündung Industriehof/Tilsiter Straße. Das ist ein Umweg von ca. 800 m, der zudem zwei Ampeln einschließt. Der einzurichtende kurze Radweg müsste baulich getrennt von der Fahrbahn sein, da hier 50 km/h erlaubt sind, an die sich zudem viele KraftfahrzeugfahrerInnen nicht halten.

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Radweg zur direkten Verbindung von Trakehner Straße zur Von-Steuben-Straße

22.08.2020

Auf den wenigen Metern zwischen der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße und der Trakehner Straße ist die Breitenbachstraße Einbahnstraße. Auf der östlichen Straßenseite wäre ausreichend Platz für einen Radweg in Gegenrichtung, damit man legal und ohne abzusteigen vom Industriehofquartier kommend auf die Breitenbachbrücke fahren könnte. Viele Radfahrer fahren hier schon illegal auf dem Fußweg und queren die Straße an der Fußgängerampel. Denn die nächste Möglichkeit, ohne Abzusteigen aus dem Industriehofquartier zur Breitenbachbrücke zu fahren, führt über die Einmündung Industriehof/Tilsiter Straße. Das ist ein Umweg von ca. 800 m, der zudem zwei Ampeln einschließt. Der einzurichtende kurze Radweg müsste baulich getrennt von der Fahrbahn sein, da hier 50 km/h erlaubt sind, an die sich zudem viele KraftfahrzeugfahrerInnen nicht halten.

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Auffahrt für Radfahrer auf Breitenbachbrücke/Friedrich-Wilhelm-Steubenstr. vereinfachen

13.07.2020

Die Breitenbachbrücke wird von Radfahrern beidseitig rege genutzt. Aus dem Viertel Industriehof (Trakehner Straße) kommend gibt es jedoch keinen durchgängigen Radweg,um auf die Brücke stadteinwärts zu gelangen. Als Radfahrer muss man hier absteigen, das Rad auf dem Fußweg schieben, um dann über die Fußgängerampel an der Breitenbachstraße auf die Breitenbachbrücke zu kommen. Hier sollte über eine andere Lösung nachgedacht werden (Radspur auf dem Einbahnstraßenteil der Breitenbachstraße oder Verbreiterung des Fußwegs um eine Radspur).

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Auffahrt für Radfahrer auf Breitenbachbrücke/Friedrich-Wilhelm-Steubenstr. vereinfachen

13.07.2020

Die Breitenbachbrücke wird von Radfahrern beidseitig rege genutzt. Aus dem Viertel Industriehof (Trakehner Straße) kommend gibt es jedoch keinen durchgängigen Radweg,um auf die Brücke stadteinwärts zu gelangen. Als Radfahrer muss man hier absteigen, das Rad auf dem Fußweg schieben, um dann über die Fußgängerampel an der Breitenbachstraße auf die Breitenbachbrücke zu kommen. Hier sollte über eine andere Lösung nachgedacht werden (Radspur auf dem Einbahnstraßenteil der Breitenbachstraße oder Verbreiterung des Fußwegs um eine Radspur).

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Industriedenkmäler erhalten - Einspruch im Planoffenlegungsverfahren - Bebauungsplan Nr. 834 - Schönhofquartier

12.01.2020

Alte Kasernenreste erhalten – In der alten Naxos- Schleifmittelfabrik betreutes jugendliches Wohnen einrichten ! Mit dem Bau der Main-Weser-Bahn legten die Preußen die Kaserne an, und hatten einen Ladebereich am Westbahnhof. Das Artilleriegiment hieß König Humbert von Italien. Ich wäre dafür das Kasernengebäude und die Reitschule zu erhalten, am besten wäre es, die städtischen Bühnen blieben dort, zusammen mit Büros für Kreative. Dort wo das Siemensgebäude steht und weiter hin zum Stellwerk könnte man ruhig noch etwas in die Höhe gehen, 10 Stockwerke vielleicht, an dieser Stelle wäre ein Wohnturmriegel ähnlich des Sonnenrings in Sachsenhausen wegen des S-Bahn"lärms" sogar wünschenswert. Dann könnten an anderer Stelle Stockwerke wegfallen. Das Siemensgebäude könnte zur Grundschule umgebaut werden, oder an dieser Stelle eine Neue errichtet werden. An der Rödelheimer Landstraße selbst sollten möglichst viel von den bestehenden Wohnhäusern stehen bleiben, mit einer ansteigenden Bebauung zur S-Bahn hin. Dann würden die Bewohner der Gründerzeithäuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Sonnenlicht behalten, auch das wäre schön. Gleichzeitig bekommen mehr Wohnungen des Neubauviertels einen Ausblick auf den Taunus. Ich möchte mir und den Eingeborenen möglichst den alten Anblick erhalten. Der Anblick der alten Schleifscheibenfabrik Burckhard & Co. (Naxos- Schleifmittel) wäre auch für meine Stadtführungen auf dem Fahrrad durch Bockenheim sehr wichtig. Ich brauche alle diese Gebäude für mein Glasperlenspiel sozusagen. Auch Kinder lernen an solchen Gebäuden, alle Kinder lernen sie auf den Ausflügen mit Kindergarten und Schule kennen, Heimat- und Sachkunde ist das Stichwort. Ein nicht zu unterschätzendes Fach, wenn sie sich als Erwachsene mit Menschen aus anderen Kulturen austauschen. Auch für Film- und Fernsehen sind diese Gebäude, zusammen mit einem schönen Entwurf im Hintergrund nicht uninteressant. Man könnte dort ein Kinder- und Jugendzentrum einrichten, mit betreutem Wohnen in den alten Arbeiterwohnungen die neben dem Produktionsgebäude stehen. Wenn die alte Maschinenhalle an der Straße zu belastet ist, warum baut man dann nicht einfach alle Fenster aus, sichert sie, und erbaut dass Gebäude in der Kubatur einfach neu mit alten Fenstern, mit einem neuen Innenleben. Der Rest der Produktionsanlagen müssen abgerissen, und der dazugehörige Boden ausgetauscht werden; aber bei dem vorderen Gebäude muss Silhouette und Eindruck hinterher wieder gleich sein. Vielleicht mit einem Dach, wie es die originale Halle hatte, Vorbilder sind erhalten. Sollte die vordere Halle ohne Schadstoffsanierung nutzbar sein, dann schlage ich vor das Dach auf alt umzubauen. Der straßenverkehrliche Anschluß ans Volta-Viertel sollte meiner Meinung nach nicht mit einer Überführung gemacht werden, zu viele Radfahrer sind zu erwarten, die nicht über die Ludwig-Landmann-Straße vom Voltaviertel nach Rödelheim-Eschborn-Kronberg fallen wollen. Ein schmaler beschrankter Bahnübergang, gerade breit genug für 1,5 Autos wäre die bessere Lösung; gerade für die Alten. Eine zusätzlich zu erwartende Steigerung des S-Bahn Verkehrs durch die durchgehende Verbindung nach Usingen muss über den Homburger Damm abgewickelt werden, dann wären die Zugpausen gerade groß genug um attraktiv für Fußgänger und Radfahrer, aber unattraktiv für den PKW-Verkehr zu sein. Ich fordere hiermit den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, den offenliegenden Bebauungsplan noch einmal meinen Vorschlägen entsprechend zu überarbeiten.

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Stadtbus Linie 39: Linienwegsverlängerung Markus Krankenhaus <-> Westbahnhof

06.10.2019

Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof.

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